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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17861 | Type: | L/documents; literature | Area: | KS/Sicherheiten, Bürgschaft | Keywords: | Bürgschaftsvertrag; Bürgschaft; Bürgenhaftung; Eheleute; Vertragsanpassung; Sittenwidrigkeit; Wegfall; Geschäftsgrundlage | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Müller-Feldhammer, Ralf | Title: | Grundlagenstörung und Vertragskorrektur im Bürgschaftsrecht | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 65 | Publishing date: | 01/13/2001 | I. Einleitung In seinem Grundsatzbeschluss vom 19.10.1993 hat das BVerfG unter Hinweis auf die Generalklausel der §§ 138 und 242 BGB eine Inhaltskontrolle von Verträgen angemahnt, die einen der beiden Vertragspartner ungewöhnlich stark belasten. Voraussetzung sei, dass eine typisierte Fallgestaltung vorliege, die eine strukturelle Unterlegenheit einer Partei erkennen lasse und die Folgen für den unterlegenen Teil ungewöhnlich belastend seien. Die Verfassungsbeschwerden betrafen die Übernahme von Bürgschaften durch Angehörige des Hauptschuldners, die infolge Vermögenslosigkeit und fehlenden und niedrigen Einkommens nicht in der Lage waren, die Verpflichtungen aus einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu tragen. Die Entscheidung des BVerfG hat Auswirkungen vor allem im Bürgschaftsrecht und im von der Interessenlage her ähnlich gelagerten Recht der Schuldmitübernahme. In diesen Bereichen wirkt sich die typischerweise vorhandene Verhandlungsunterlegenheit des Kreditnehmers und seiner bürgenden Angehörigen besonders stark aus. Diese Unterlegenheit beruht zum einen auf Unerfahrenheit, zum anderen oftmals auch auf einer wirtschaftlichen Zwangslage; gerade letzterer Umstand kann bei einem entsprechenden Verlangen der kreditgewährenden Seite die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Angehörigen zur Notwendigkeit werden lassen. ....Im vorliegenden Beitrag sollen schwerpunktmäßig die Ansätze des IX. Senats zur Korrektur von Bürgschaftsverträgen untersucht werden. Diese Ansätze werfen insofern Zweifelsfragen auf, als sie das Bürgschaftsrecht in erheblichem Maße umgestalten und von seinem ursprünglich gesetzlichen Leitbild entfernen. II. Die verfassungsrechtliche Ausgangslage und ihre Umsetzung durch die Rechtsprechung 1. Die Grundsatzentscheidung des BVerfG 2. Die Rechtsprechung des XI. Senats zur Korrektur des Bürgschaftsvertrages 3. Die Rechtsprechung des IX. Senats zur Vertragskorrektur a. Pactum de non petendo b. Anpassung und Wegfall der Geschäftsgrundlage aa. Die Abgrenzung der relevanten Fallgruppen bb. Bürgschaftszweck und Geschäftsgrundlage c. Unzulässige Rechtsausübung III. Die Einschränkung des Bürgschaftszwecks IV. Zusammenfassung und Ergebnisse | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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