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ID:17784
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditinstitute; Kreditrisiko; Bankenaufsicht; Risikobegrenzung; Risikomanagement; Risikohaftung; Risikoprüfung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Traber, Uwe
Title:Die Prüfung und Zulassung bankinterner Marktrisikomodelle nach § 32 Grundsatz I
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:992
Publishing date:05/20/2000
1. Die "Modellalternative"
Im Januar 1996 veröffentlichte der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht das "Amendment to the Capital Accord to Incorporate Market Risks", das die Baseler Eigenkapitalvereinbarung vom Juli 1988 überarbeitet und ergänzt. Wesentlicher Inhalt dieser Novellierung ist die folgende Anforderung: "banks will be required to measure and apply capital charges in respect of their market risks in addition to their credit risks. Schon seit 1987 hatten die vom Baseler Ausschuß eingesetzten Untergruppen verschiedene, zum Teil recht komplexe Verfahren entwickelt, welche das Risiko aus Zins- und Aktienpositionen des Handelsbuches sowie aus Fremdwährungs- und Rohwarenpositionen des gesamten Instituts messen und quantifizieren sowie die hierfür für erforderlich erachtete Höhe der Eigenmittelunterlegung bestimmen sollten Diese werden im oben genannten "Amendment" als "Standardverfahren" bezeichnet, um sie von der "Modellalternative" abzugrenzen, die es den Instituten erlaubt, "to use risk measures derived from their own internal risk management model".
...
Mit der Modellalternative dürfen die Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute interne Risikomodelle zur Bemessung der Eigenmittelunterlegung von Markpreisrisiken verwenden, sofern
a) diese bestimmten Anforderungen genügen ("geeignet" sind)
b) das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen diese Eignung bestätigt und
c) der Verwendung der Modelle zu diesem Zweck zugestimmt hat.
Vor einer Bestätigung der Eignung und der Zustimmung zur Verwendung hat das Bundesaufsichtsamt nach § 32 Abs. 3 Satz 2 Grundsatz I die Einhaltung der Eignungserfordernisse zu prüfen. Diese Prüfungen werden zusammen mit der Deutschen Bundesbank vor Ort in den Instituten durchgeführt.
...
Der folgende Beitrag will einen Blick hinter die Kulissen von Prüfungen und Modellzulassung werfen. Er beschreibt neben den Anforderungen des Baseler "Market Risk Amendments" und des Grundsatzes I an ein geeignetes internes Risikomodell den Ablauf der Bearbeitung eines Modellantrags und der Durchführung der Prüfung und gibt Hinweise auf die Kriterien, nach denen sich das Bundesaufsichtsamt bei seiner Entscheidung über die Erteilung einer Eignungsbestätigung und ggf. der Festsetzung eines Zusatzfaktors leiten läßt.
2. Anforderungen an interne Risikomodelle
3. Interne Risikomodelle im Grundsatz I
4. Das Verfahren der Modellzulassung
5. Prüfungsgelder
a) Struktur und Umfang der Geschäftstätigkeit
b) Erfassung der maßgeblichen Risikofaktoren
c) Angemessenheit der Instrumentmodelle
d) Angemessenheit des Mappings
e) Einzelheiten des mathematisch-statistischen Modells
f) Dateninput
g) Backtestingverfahren und -ergebnisse
h) Aufbau- und Ablauforganisation
i) Ausgestaltung des Limitsystems
j) Stress Tests
k) Managementinformation (Reporting)
l) Innenrevision
6. Wertung der Prüfungsergebnisse
7. Durchführung der Prüfungen
8. Bisherige Erfahrungen
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 22/06/00. Last changed: 22/06/00.
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