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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17774 | Type: | L/documents; literature | Area: | KH/Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung, Hypothekenkredit, Bausparen, Lebensversicherung; KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe | Keywords: | Baufinanzierung; Immobilienfinanzierung; Hypothekenkredite; Kreditverlängerung; FRA; Zinsen; Zinsniveau; cap | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Rösler, Patrick | Title: | Forward-Darlehen und Darlehen mit Zins-Cap | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1930 | Publishing date: | 09/30/2000 | Sowohl Forward-Darlehen als auch Darlehen mit Zins-Cap stellen Alternativen zum klassischen Festsatzkredit dar. Häufig finden diese Kreditformen in der Bankpraxis im Kreditgeschäft mit Unternehmen und bei grundpfandrechtlich gesicherten Krediten mit Verbrauchern Anwendung. Das Darlehen mit Zins-Cap wird auch im sonstigen Verbraucherkreditgeschäft eingesetzt. I. Forward-Darlehen Bei Forward-Darlehen schließt die Bank mit dem Kunden einen Darlehensvertrag ab, der regelmäßig erst in etwa ein bis drei Jahren (Forward-Zeit) zur Auszahlung kommen soll. Bereitstellungszinsen fallen für diese Darlehen während der Forward-Zeit regelmäßig nicht an. Durch diese Konstruktion will sich der Kreditnehmer das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (niedrige) Zinsniveau sichern. Dies kann für ihn z.B. dann günstig sein, wenn bei einer bestehenden Finanzierung bei derselben oder einer anderen Bank in mittlerer Zukunft die Zinsbildung endet und er sich für die Umschuldung das heutige Zinsniveau sichern will. Es kommen aber auch Fälle in Betracht, in denen der Kreditnehmer seinen Finanzierungsbedarf genau absieht, z.B. für abzusehende Investitionsvorhaben in Unternehmen oder für einen Umbau, eine Renovierung oder den Neuerwerb einer Immobilie, derzeit aber - aus welchen Gründen auch immer - die Maßnahme noch nicht angehen will. Diese Darlehensform wurde vor allem für Immobilienfinanzierungen entwickelt, findet zwischenzeitlich aber auch bei kleineren und mittleren Unternehmen Anwendung. Große Unternehmen werden regelmäßig ein eigenes Zins- und Währungsmanagement und damit unabhängig von den geschlossenen Kreditverträgen selbst Zinssicherung betreiben. Beim Forward-Darlehen müssen einige rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden: 1. Kündigungsrecht nach § 609 a BGB 2. Forward-Prämie als sonstige Kosten des Darlehens nach § 4 VerbrKrG 3. Grundpfandrechtlich gesicherte Kredite zu üblichen Bedingung II. Darlehen mit Zins-Cap Die Möglichkeit, Zinsrisiken zu begrenzen und gleichzeitig auch die Chance auf sinkende Zinsen zu nutzen, bietet das Darlehen mit Zins-Cap. Dabei wird zwischen Bank und Kunde ein Darlehensvertrag mit variabler Verzinsung bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Zinsbegrenzung abgeschlossen. Der unproblematische Teil ist das Darlehen mit variabler Verzinsung, Unklarheiten bestehen dagegen bei der Zinsbegrenzungsvereinbarung. Darlehen mit Zinsbegrenzung werden von der Kreditwirtschaft hauptsächlich als Cap-Kredit und Collar-Kredit angeboten. Beim Cap-Kredit wird ein maximaler Zinssatz (Strike-Price) für den variablen Referenzzinssatz während einer bestimmten Laufzeit vereinbart. Mit dieser Variante nutzt der Kreditnehmer den Vorteil einer variablen Verzinsung im Hinblick auf die Chancen einer Zinsverbilligung sowie einer Kündbarkeit des Darlehens (§ 609 Abs.2 BGB). Gleichzeitig sichert er sich gegen den Anstieg des Zinssatzes über die vereinbarte Cap-Grenze ab. Um die Absicherungskosten beim Cap-Kredit zu reduzieren, wird häufig die Kombination von Cap und Floor, der Collar-Kredit, angeboten. Dabei vereinbaren Kreditgeber und Kreditnehmer einen Zinskorridor, innerhalb dessen der Darlehenssatz schwanken kann, typischerweise sichert dabei die eine Partei die Obergrenze, die andere die Untergrenze. 1. Anteilige Erstattung der Cap-Prämie bei vorzeitiger Darlehensablösung a. Rechtliche Einordnung der Zinsbegrenzungsvereinbarung b. Rückerstattungsverpflichtung 2. Cap-Prämie im Verbraucherkreditvertrag | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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