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ID:17766
Type:L/documents; literature
Area:KA/Kredit, allgemein
Keywords:Kreditkündigung; Kündigungsrecht; Kreditvertrag; Festzinsen; Vorfälligkeitsentschädigung; Fristen; Verbraucherkredite; Konsumentenkredite
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Rottenburg, Franz von
Title:Die Reform des gesetzlichen Kündigungsrechts für Darlehen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1
Publishing date:01/03/1987
I. Einleitung
1. Anerkennung des Gebotes fristenkongruenter Refinanzierung
2. Fortgeltung von § 247 BGB für Altverträge
II. Historischer Rückblick und wirtschaftliche Bedeutung
1. Schutzzweck und Funktionswandel
2. Nachteile für die Darlehensnehmer
3. Gesamtwirtschaftliche Nachteile
III. Keine ersatzlose Streichung des gesetzlichen Kündigungsrechts
IV. Das Kündigungsrecht bei Darlehen mit einer Festzinsvereinbarung (§609a Abs. 1 BGB)
1. Grundsatz: Keine Kündigung mit Wirksamkeit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist
2. Beschränkung des Kündigungsrechts auf den Tag des Ablaufs der Zinsbindungsfrist
3. Besonderer Kündigungsschutz bei Verbraucherdarlehen
4. Höchstgrenze 10 Jahre
5. Kündigungsfrist bei Darlehen mit veränderlichem Zinssatz
V. Unabdingbarkeit des Kündigungsrechts gem. § 609a Abs. 3 BGB
1. Grundsatz der Unabdingbarkeit
2. Sonderregelung für bestimmte inländische öffentlich-rechtliche Rechtsträger
3. Wegfall des Sonderrechts für Inhaber- und Orderschuldverschreibung
VI. Schlußbemerkung
Insgesamt ist das Gesetz vom grundsätzlichen Ansatz her zu begrüßen, weil es der Grundregel "pacta sunt servanda" zu mehr Geltung verhilft. Dadurch wird das Refinanzierungsrisiko des Kreditgewerbes erheblich eingeschränkt. Es ist jedoch zu bedauern, daß der Gesetzgeber, der in erster Linie aus Gründen des Verbraucherschutzes sich nicht zu einer ersatzlosen Streichung von § 247 BGB entschließen konnte, bei der Festlegung des Kompromisses, das Ziel des Verbraucherschutzes aus den Augen verloren hat. Er hat so entgegen seiner Aussage am Ende der allgemeinen Begründung zu § 609a BGB, daß "Alternativen zu dem Entwurf, die in vergleichbarer Weise unter Wahrung vertragsrechtlicher Grundsätze einen angemessenen Ausgleich der beteiligten Interessen und die Berücksichtigung sozialer Belange in dem erforderlichen Umfange gewährleisten nicht ersichtlich geworden" seien, eine weit über den Verbraucherschutz hinausgehende aus sozialen Erwägungen nicht zwingend erforderliche Kompromißlösung geschaffen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 25/05/00. Last changed: 25/05/00.
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