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Result No. 1 / 1: |
ID: | 17765 |
Type: | L/documents; literature |
Area: | zxKI/nach Konvertierung II per Hand |
Keywords: | Verzugsschaden; Berechnungsmethoden; Auslegung; Spekulationsgeschäfte; Gewinne; Mitverschulden; Risikohaftung |
Countries/Regions: | 04EUDE/Germany |
Author(s): | Schimmel, Roland |
Title: | Entgangener Spekulationsgewinn als Verzugsschaden? |
Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications |
Publishing house: | Keppler, Lehmann |
Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] |
ISSN: | 0342-6971 |
Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut |
Extent: | 946 |
Publishing date: | 05/13/2000 |
A. Einleitung B. Umverteilung des Spekulationsrisikos auf den Schuldner? I. Möglichkeit ungewöhnlich hoher Gewinne II. Abwälzbarkeit des Spekulationsrisikos auf den Schuldner III. Praktische Bedeutung IV. Beschränkungsmöglichkeiten 1. Fehlende Kausalität? a) Investitionsentscheidung b) Berücksichtigung zwischenzeitlicher Kursentwicklung c) Spätere Verkaufsentscheidung 2. Fehlende Zurechenbarkeit? 3. Verstoß des Gläubigers gegen Obliegenheiten aus § 254 BGB? a) Anderweitige Beschaffbarkeit des anzulegenden Betrages, § 254 Abs. 1 BGB b) Verstoß gegen Warnungsobliegenheit aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB V: Schadensberechnung 1. Schadensumfang 2. Berücksichtigung gewinnmindernder Kosten des Gläubigers C. Ergebnis Entgegen dem ersten Eindruck öffnet die Ersatzfähigkeit entgangener Spekulationsgewinne de Mißbrauch nicht Tür und Tor. Vielmehr kommt Ersatz solcher potentiell die Rückzahlungsschuld um ein Mehrfaches übersteigenden entgangenen Gewinn nur unter mehreren einschränkenden Voraussetzungen in Betracht, die im Kausalitätserfordernis und im möglichen Mitverschuldeneinwand begründet sind. Immerhin ist dem Gläubiger die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen wenigstens einiger dieser Voraussetzungen den Schuldner mit der Ankündigung seiner Spekulationsabsicht wirksam zur Leitung anzuhalten. |
Language(s): | de/german |
Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |