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ID:17667
Type:L/documents; literature
Area:ZI/Zahlungsverkehr: international, grenzüberschreitend
Keywords:Zahlungsverkehr,bargeldloser; Überweisungsverkehr; Überweisungsgesetz; Bankenhaftung; Haftung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kümpel, Siegfried
Title:Zur Bankenhaftung nach dem neuen Überweisungsgesetz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:797
Publishing date:04/22/2000
I. Einführung
1. Diametrale Haftungsregelung des europäischen Rechts
2. Verschärfte Haftung der erstbeauftragte Bank (Überweiserbank)
II. Die Rechtsfigur des weitergeleiteten Auftrages im neuen Überweisungsrecht
1. Weitergeleiteter Auftrag als spezielle Auftragsart des Bankgeschäfts
a) Enger Verpflichtungswille der Überweiserbank
b) Anerkennung durch Rechtsprechung und Schrifttum
c) Nachgeschaltete Banken keine Erfüllungsgehilfen der Überweiserbank
2. Der neue Überweisungsvertrag als weitergeleiteter Auftrag
a) Geschäftsbesorgungspflicht nach neuem Überweisungsrecht
b) Institutsübergreifende Überweisung als weitergeleiteter Auftrag
aa) Einschaltung einer anderen Bank kein Fall der Substitution i.S. des § 664 Abs. 1 Satz 1 BGB
bb) Quasi-Erfüllungsgehilfenhaftung der erstbeauftragten Bank
c) Erweiterung der Haftung der Bank bei weitergeleiteten Aufträgen
d) AGB-mäßiger Ausschluß der neuen Verschuldenshaftung
III. Die werkvertragliche "Erfolgs"haftung der erstbeauftragten Bank
1. Die inhaltliche Bestimmung des geschuldeten Erfolges
2. Maßgeblichkeit des Überweisungsweges bei der Erfolgsbestimmung
IV:. Erstattung des Überweisungsbetrages bei "verlorener Überweisung" (Money-back-Garantie)
1. Keine "Erfolgs"garantie
2. "Schadensvermeidungs"garantie
3. Atypische Verknüpfung des weitergeleiteten Auftrages mit Garantiehaftung
V. Haftung der Überweiserbank bei institutsübergreifenden Überweisungen als Typendehnung
IV. Zusammenfassung
Die notwendige Einschaltung anderer Banken bei institutübergreifenden Überweisungen kann auch nach dem neuen Überweisungsrecht rechtssystematisch den weitergeleiteten Aufträgen zugeordnet werden.
Eine solche auftragsmäßige Mitwirkung hat gegenüber der regelmäßigen Haftungsstruktur bei den weitergeleiteten Aufträgen aber zwei untypische Besonderheiten. So haftet die erstbeauftragte Bank für ein Verschulden der zwischengeschalteten Bank, als ob diese im Rahmen des zu den überweisenden Kunden bestehenden Überweisungsvertrages als ihre Erfüllungsgehilfin tätig geworden wären (Quasi-Erfüllungsgehilfenhaftung). Bei den sog. verlorenen Überweisungen hat die erstbeauftragende Bank eine verschuldensunabhängige Pflicht zur Erstattung des Überweisungsbetrages, den sie vor Auftragsdurchführung dem Girokonto des überweisenden Kunden belastet hat (Money-back-Garantie).
Mit der rechtlichen Einordnung der Bankenhaftung als Garantie wird vermieden, daß der erstbeauftragten Bank ohne regulatorisches Bedürfnis durch Gesetz der rechtsgeschäftliche Wille aufgezwungen wird, bei der unumgänglichen Einschaltung anderer Banken die ihr unmögliche Übermittlung des Überweisungsbetrages an die kontoführende Bank des Überweisungsbegünstigten selbst schulden zu wollen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 04/05/00. Last changed: 04/05/00.
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