FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17647)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17647
Type:L/documents; literature
Area:KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe; GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.)
Keywords:Verbraucherkredite; Konsumentenkredite; Kreditaufnahme; Vollmacht; Formerfordernis; Verbraucherkreditgesetz; Anwendungsbereich
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Peters, Bernd
Title:Formbedürftigkeit der Vollmachten für die Aufnahme von Verbraucherkrediten
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:554
Publishing date:03/18/2000
... Höchstrichterlich ungeklärt, in der aktuellen Rechtsprechung der Instanzgerichte, Obergerichte und in der Literatur umstritten ist die Frage, ob die von einem Verbraucher erteilte Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkredites überhaupt, wenn ja in welchen Fällen und inwieweit, oder sogar stets sämtlichen Formerfordernissen des § 4 Abs. 1 VerbrKrG, also der Schriftform nach § 4 Abs. 1 Satz 1 bis 3 VerbrKrG sowie der Kreditangaben gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG genügen muß. ...
Praktische Bedeutung hat die Fragestellung (wie die diversen vorliegenden Entscheidungen belegen) nicht für die von Derleder untersuchten Konstellationen, sondern vornehmlich für die Fälle, in denen es um Immobilienkapitalanlagen geht und die Erwerber den eingeschalteten Treuhänder (auch) bevollmächtigen, die für den Erwerb vorgesehenen Kredite für sie aufzunehmen. Angesichts der gemäß § 6 Abs. 1 VerbrKrG drohenden Nichtigkeit bei Nichtbeachtung der Formvorgaben des § 4 Abs. 1 VerbrKrG ist daher die Beantwortung der Fragestellung sowohl mit Blick auf bereits vorhandene Finanzierungen als auch hinsichtlich des Neugeschäfts von ganz erheblicher Bedeutung.
I. Meinungsstand
1. Erste Meinung
2. Zweite Meinung
3. Dritte Meinung
4. Vierte Meinung
II. Stellungnahme
1.Das Verbraucherkreditgesetz
2. Das BGB
a)Der Grundsatz
b) Die Ausnahme
aa) Warnfunktion
bb) Bedingungswirkung
III. Ergebnis
IV. Zusammenfassung
1. Vollmachten für die Aufnahme von Verbraucherkrediten bedürfen grundsätzlich nicht der Form des § 4 Abs. 1 VerbrKrG
2. Ausnahmsweise ist eine Formbedürftigkeit der Vollmacht für die Aufnahme eines Verbraucherkredites dann gegeben, wenn bereits mit der Vollmachtserteilung eine dem Kreditvertragsschluß vergleichbare Bindungswirkung für den Vollmachtgeber entsteht, wie insbesondere bei einer unwiderruflichen Vollmacht. Dann muß die Vollmacht dem Schriftformerfordernis des § 4 Abs. 1 Satz 1-3 VerbrKrG entsprechen
3. Liegt eine Umgehung im Sinne von § 18 Satz 2 VerbrKrG vor, muß sowohl das Schriftformerfordernis (§ 4 Abs. 1 Satz1 - 3VerbrKrG) beachtet werden, als auch die Angaben gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG mit in die Vollmacht aufgenommen werden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 20/04/00. Last changed: 24/05/02.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.