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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17638 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Wertpapiergeschäfte; Aufklärungspflichten; Beratungspflichten; Beweislast; Wertpapierhandelsgesetz; WpHG | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Lang, Volker | Title: | Die Beweislastverteilung im Falle der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Wertpapierdienstleistungen | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 450 | Publishing date: | 03/04/2000 | I. Einleitung II. Dogmatische Grundlagen bei der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten 1. Differenzierung zwischen "Aufklärung" und "Beratung" 2. Die dogmatische Einordnung der Aufklärungs- und Beratungspflichten vor Inkrafttreten des WpHG 3. Die dogmatische Einordnung der Aufklärungs- und Beratungspflichten nach Inkrafttreten des WpHG 3.1. Pflichteninhalt der §§ 31, 32 WpHG 3.2. Die Rechtsnatur der §§ 31 ff. WpHG 4. Haftungsgrundlagen 5. Umfang der Haftung III. Die Grundsätze der Rechtsprechung zur Beweislastverteilung bei der haftungsbegründenden Kausalität 1. Beweislastverteilung nach allgemeinen Regeln 2. Besonderheiten bei der Verletzung von Aufklärungspflichten 2.1. Beweislastumkehr 2.2. Einschränkungen der Beweislast IV. Stellungnahme 1. Kritik an der Rechtsprechung 2. Zulassung des Anscheinsbeweises 2.1. Das Wesen des Anscheinsbeweises 2.2. Die Grundsätze der Beweislast bei der Anwaltshaftung 2.3. Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf die Haftung für Aufklärung 3. Dokumentationserfordernisse und Beweislast 4. Die Richtlinie des BAWe zu §§ 31, 32 WpHG V. Insbesondere: Beweislast bei vorsätzlicher (sittenwidriger) Schädigung 1. Evidenzfälle 2. Grenzfälle VI. Zusammenfassung Bei der Verletzung der Aufklärungspflichten gelten die allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung. Grundsätzlich trägt derjenige, der Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten geltend macht, hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Für eine Umkehr der Beweislast mit der Folge der Beweisbelastung des Aufklärungspflichtigen besteht keine Notwendigkeit. Allerdings bestehen zugunsten des insoweit beweispflichtigen Anlegers Beweiserleichterungen; vor allem gelten die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz der Beweislastverteilung ist nur bei sog. Evidenzfällen angebracht. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn von vorneherein augenfällig ist, daß der Aufklärungspflichtige vorsätzlich gegen seine Aufklärungspflichten verstoßen hat. Regelmäßig handelt es sich um einen Anwendungsfall des § 826 BGB. Ist hingegen fraglich, ob ein Fall der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung gegeben ist, kommen dem geschädigten Anleger auch hier die Grundsätze des Anscheinsbeweises zugute. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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