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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17631 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZG/Current account | Keywords: | Lastschriftverfahren; Einzugsermächtigung; Widerspruch; Gebührenklausel; AGB-Banken | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Gelder, Alfons van | Title: | Fragen des sogenannten Widerspruchs und des Rückgabeentgelts im Einzugsermächtigungsverfahren | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 101 | Publishing date: | 01/22/2000 | I. Probleme des sogenannten Widerspruchs 1. Grundlage und Rechtsnatur des Widerspruchs 2. Die sogenannte Berechtigung des Widerspruchs 3. Widerruf des Widerspruchs? 4. Erlöschen der Möglichkeit zum Widerspruch a) Verlust der Widerspruchsmöglichkeit durch Fristablauf? b) Verlust der Widerspruchsmöglichkeit durch Genehmigung 5. Mißbrauch der Widerspruchsmöglichkeit a) Differenzierung nach den Gründen für den Widerspruch b) Folgen des mißbräuchlichen Widerspruchs 6. Die "doppelt begründete Lastschrift" a) Der Meinungsstreit im Schrifttum b) Die Auffassung des Bundesgerichtshofs c) Stellungnahme III. Entgelt bei Nichteinlösung mangels Deckung? Ergibt die von der Schuldnerbank vorgenommene Prüfung, daß das Konto keine für die vorgelegte Lastschrift ausreichende Deckung aufweist, ist sie auch im Einzugsermächtigungsverfahren zur Einlösung nicht verpflichtet. Sie gibt die Lastschrift an die Gläubigerbank zurück und erhebt dieser gegenüber ein Rücklastschriftentgelt nach Anlage I Nr. 2 zum LSA in Höhe von bis zu 7,50 DM. Trotz dieses Ausgleichs ist der Versuch unternommen worden, den Schuldner zusätzlich mit einem Entgelt zu belasten. Die dafür gegebenen Begründungen haben z.T. rechtlich groteske Formen angenommen. Für die Rückgabe mangels Deckung kann die Schuldnerbank sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Entgelt ausbedingen. ... | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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