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ID:17568
Type:L/documents; literature
Area:KH/Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung, Hypothekenkredit, Bausparen, Lebensversicherung; BG/Geschäftsbanken, Investmentbanken, Privatbanken, BdB; KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Haushalte,private; Immobilienfinanzierung; Baufinanzierung; Bauträger; Immobilienerwerb; Kreditsicherheiten; Verbraucherschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):von Heymann, Ekkehard;Rösler, Patrick
Title:Immobilienfinanzierungen unter Berücksichtigung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2456
Publishing date:12/12/1998
Bei Immobilienfinanzierungen, insbesondere bei Bauträger- und Erwerberfinanzierungen, kommt den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung und des § 34c Gewerbeordnung besondere Bedeutung zu. Diese Normen sollen einen fairen Interessenausglich zwischen Bauträger, Erwerber und finanzierenden Banken schaffen. Dies ist in der Praxis aufgrund der komplexen Materie nicht immer einfach.
...
Die wichtigsten Verbraucherschutzvorschriften der MaBV finden sich in § 3 Abs. 1 und 2. Sie betreffen Fälle, in denen Eigentum (auch Erbbaurechte) an den Erwerber übertragen und Vermögenswerte des Erwerbers zur Ausführung des Vorhabens eingesetzt werden sollen. Dies ist regelmäßig beim Kauf vom Bauträger der Fall. Der Bauträger darf nach diesen Vorschriften vom Erwerber Vermögenswerte nur entgegennehmen und der Erwerber braucht an den Bauträger nur dann Zahlungen zu leisten, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

- Rechtswirksamer Kaufvertrag § 3 Abs. 1 Nr. 1 MaBV
- Kein Rücktrittsrecht § 3 Abs. 1 Nr. 1 MaBV
- Auflassungsvormerkung § 3 Abs. 1 Nr. 2 MaBV
- Freistellungserklärung § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2-5 MaBV
- Baugenehmigung, § 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV
- Zahlung nach Baufortschritt § 3 Abs. 2 MaBV
...
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 08/01/99. Last changed: 08/01/99.
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