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ID:17564
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Prospekthaftung; Börsengesetze; Neuemission; IPO; Anlegerschutz; Finanzmarktförderungsgesetz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Sittmann, Jörg W.
Title:Modernisierung der börsengesetzlichen Prospekthaftung
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:3761
Publishing date:12/16/1998
Reformansatz:

Durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz wurden die börsengesetzlichen Prospekthaftungsvorschriften modifiziert. Im Hinblick auf eine Optimierung der Rahmenbedingungen am deut-schen Kapitalmarkt soll langfristig gewährleistet werden, daß durch eine effiziente Allokation inländischer und ausländischer Finanzmittel der Marktwirtschaft genügend zinsgünstiges Kapital zur Verfügung rehr, um notwendige Investitionen zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu finanzieren. Der börsengesetzIiche Anlegerschutz dient nicht nur dem individuellen Anleger, sondern sichert das Vertrauen breiter Anlegerkreise in die Funktionsfähigkeit und Inregrität des Kapitalmarkts. Insbesondere vor dem Hintergrund globalisierender Finanzmärkte und des damit einhergehenden Wettbewerbs zwischen den lokalen Kapi-talmärkten und den nationalen Rechtsordnungen war damit eine Angleichung an internationale Standards bei der Prospekthaftung geboten. Es galt den Zielkonflikt zwischen den Anforderungen eines effizienten Kapitalmarkts und eines wirksamen Anlegerschutzes interessengerecht zu lösen

l. Verletzung von Informationspflichten Die börsengesetzliche Prospekthaftung umfaßt nach §§ 45-49 BörsG5 nur solche Prospekte, die Papieren zum amtlichen Handel angegliedert sind'. Die Gesetzesnovellierung stellt klar, daß ein Anspruch auf Schadensersatz für Schäden aus Käufen von Wertpapieren entsteht, die aufgrund des Prospekts emittiert wurden. Weiterhin hat die Novellierung den Emittenten in § 45 i 3 BörsG die Möglichkeit eröffnet, eine Erweiterung der Prospekthaftung auf alle Aktien mit gleichen Ausstattungsmerkmalen des Emittenten durch eine Kenntlichmachung, der neu emittieten Aktien (z. B. andere Wertpapierkennummer) zu vermeiden. Dem Emittenten bleibt es somit unbenommen, die möglicherweise bestehenden Nachteile, die sich durch einen getrennten Handel der einzelnen Papiere ergehen könnten, durch eine einheitliche Registrierung und dem damit verbundenen höheren Haftungsrisiko zu vermeiden.

Für eine Haftung ist weiterhin erforderlich, daß die Wertpapiere gegen ein Entgelt innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Einführung und nach der Veröffentlichung, des Prospekts erworben werden. Diese zeitliche Begrenzung wurde neu in das Gesetz aufgenommen, um den Emittenten und den Emissionsbegleitern eine überschaubare Zeitspanne für mögliche Regreßansprüche zu gewähren. Der Gesetzgeber hat hierdurch die bereits in der Rechtsprechung als Haftungszeitraum herangezogene "Anla-gestimmung", die für die Kaufentscheidung ausschlaggebend sein soll, nunmehr mit einem konkreten Zeitraum unterlegt. Insbesondere im Hinblick auf den nicht mehr auf den Gesamtbetrag der Emission begrenzten Haftungsumfang war diese zeitliche Eingrenzung gewissermaßen als Kompensation für die Erhöhung der potentiellen Haftungssumme notwendig.

Der Gesetzgeber hat in § 45 111 BörsG im Hinblick auf die nicht zuletzt mit der Einführung des Euro einhergehende steigende Zahl international tätiger Emittenten festgelegt, daß für Ansprüche aus Prospekthaftung nach deutschem Recht ein Bezug zum Inland bestehen muß. Die durch den Inlandsbezug hervorgerufene Haftungsbegrenzung führt für ausländische Emittenten zu dem Ergebnis, daß diese bei einem fehlerhaften Prospekt, welches sowohl in dein jeweiligen Heimatland als auch in der Bundesrepublik Deutschland zur Börseneinführung verwendet wurde, nicht mit Prospekthaftungsanprüchen nach deutschem Recht für die ohne Inlandsbezug emittierten Wertpapiere rechnen müssen'. Hierdurch soll die Entscheidung von ausländischen Emittenten zur Nutzung des deutschen Kapitalmarkts durch eine Einführung ihrer Papiere in einer deutschen Börse erleichtert werden.

Mit der Neuformulierung von § 48 1 BörsG wird eine Klarstel-lung, verfolgt. Die Anspruche ans der gesetzlichen Prospekthaf-tung unterliegen vor ihrem Entstehen nicht der Disposition der am Erwerbsvorgang beteiligten Parteien. Anspruche aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen können neben den Ansprüchen aus der gesetzlichen Prospekthaftung geltend gemacht werden". In der Begründung des Regierungsentwurfs wird darauf hingewiesen, daß für Ansprüche aus der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung
neben der gesetzlichen Prospekthaftung im Rahmen der Haftung für fehlerhafte Börsenzulassungsprospekte kein Raum besteht."
...

VIII. Berwertung der Neuerungen

Die durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz modernisierte börsengesetztiche Prospekthaftung hat den Finanzplatz Deutschland rechtzeitig vor der Einführung des Euro dem internationalen Standard angeglichen. In seiner Gesamtheit führte es zu einer weiteren Deregulierung und Verbesserung der kapitatmarktrechtlichen Rahmenbedingungen. Den internationalen Teilnehmern am deut-schen Kapitalmarkt wird hierdurch eine Betätigung erleichtert. Die für den Anleger möglicherweise als nachteilig anzusehende Verkür-zung der Verjährungsfrist auf dreijahre wird durch die Möglichkeit einer Anspruchstellung auch ohne den Besitz der Aktien kompensiert. Durch die Angleichung der Prospekthaftung auf europäischer Ebene wurde auch die Fortentwicklung des europäischen Kapitalmarkts mit der Möglichkeit länderübergreifender Emissionen gefördert. Insoweit ist durch die deutsche Gesetzesnovellierung auch ein Beitrag zur Verbesserung des EU-Kapitalmarkts geleistet worden . Schon jetzt kann man davon ausgehen, daß auch durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz eine weitere strukturelle Verbesserung des deutschen Kapitalmarkts angestrebt wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 18/12/98. Last changed: 18/12/98.
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