FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17547)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17547
Type:L/documents; literature
Area:zxKI/nach Konvertierung II per Hand
Keywords:Insolvenzordnung; Insolvenzordnung; Verbraucherkonkurs; Schuldenbereinigungsplan; Insolvenzverfahren; Kosten; Gläubigerschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Pape, Gerhard
Title:Insolvenzgründe im Verbraucherinsolvenzverfahren
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2125
Publishing date:10/24/1998
Zwar verweist § 304 Abs. 1 InsO auf die allgemeinen Vorschriften, soweit in den §§ 304 bis 314 InsO nichts Abweichendes geregelt ist; diese Verweisung ist aber nicht in jeder Hinsicht eindeutig. So fehlt etwa eine Koordinierung des Antragsverfahrens mit dem zwischengeschalteten Schuldenbereinigungsverfahren,das vor einer endgültigen Entscheidung über den Schuldnerantrag durchzuführen ist, wenn es sich bei dem Schuldner um eine in der in §§ 304 Abs. 1 InsO genannten Personen handelt. Das Gesetz bestimmt zwar, daß bei einem Schuldnerantrag, der den Anforderungen des § 305 InsO genügt, das Verfahren dem. § 306 Abs. 1 InsO zunächst für die Dauer des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ruht. Ob und mit welcher Intensität zuvor das Bestehen eines Insolvenzeröffnungsgrundes geprüft werden muß kann dem Gesetz jedoch - zumindest für den Schuldnerantrag - nicht entnommen werden.
Aus der fehlenden Reelung der Frage, ob sich das Gericht vor dem Eintritt des Ruhens des Verfahrens nach § 306 Abs. 1 InsO mit dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes überhaupt auseinandersetzen muß, oder ob allein der in dieser Beziehung ungeprüfte Schuldnerantrag ausreicht, um zur Einleitung eines Schuldenbereinigungsverfahrens mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO zu kommen, können sich erhebliche Zweifelsfragen ergeben. Problematische kann die fehlende Überprüfung des Eröffnungsgrundes insbesondere dann werden, wenn es sich um ein "werthaltiges" Verfahren handelt, bei dem der Schuldner ein zunächst für die Gläubiger günstig erscheinendes Befriedigungsangebot macht. Gerade in diesen Fällen kann nämlich ohne die Überprüfung des Insolvenzgrundes der Fall eintreten, daß die Zustimmung der Gläubiger zu einem Schuldenbereinigungsplan des Schuldners gegen deren Willen ersetzt wird, ohne daß tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt. Diese Konsequenz verdeutlicht, daß die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Insolvenzgrund im Verbraucherinsolvenzverfahren zu prüfen ist, durchaus einige Relevanz hat.
...
E. Ergebnis
Die Insolvenzordnung sieht zwar keine ausdrückliche Verpflichtung des Gerichts vor, bei einem vereinfachten Insolvenzverfahren das Vorliegen eines Eröffnunggrundes schon vor dem Eintritt in das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren zu prüfen. Sofern die Zahlungsunfähigkeit aufgrund der dem Insolvenzantrag gem § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO beigefügten Verzeichnisse nicht offensichtlich ist, darf das Gerricht aber - insbesondere bei einer Antragstellung wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit" - das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellen, bevor es die Zustimmung widersprechender Gläubiger zu einem vom Schuldner vorgelegten Schuldenbereinigungsplan ersetzt. Der Schuldner ist verpflichtet, die zur Feststellung des Insolvenzgrundes erforderlichen Angaben zu machen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 27/11/98. Last changed: 10/04/03.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.