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ID:17544
Type:L/documents; literature
Area:UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung
Keywords:Einzelhandel; Zahlungsverzug; EG-Richtlinien; Verzugszinsen; Mittelstand; Klein- und Mittelunternehmen; KMU; Gesetzgebung; Handelsrecht; Zahlungsmoral
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kieninger, Eva-Maria
Title:Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2213
Publishing date:11/07/1998
Am 23. April 1998 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der, wie schon zuvor die AGB-Richtlinie zentrale Bereiche des Privat- und Prozeßrechts der Mitgliedstaaten berührt. Hintergrund des Vorschlags ist der Befund, daß die Zahlungsmoral der Unternehmen und der öffentlichen Hand in erheblichem Maß zu wünschen übrig lassen.
...
Der nunmehr vorgelegte, auf Art. 100a EGV gestützte Richtlinienentwurf umfaßt drei sehr unterschiedliche Regelungsbereiche.

Art.2 und 4 betreffen materiellrechtliche Instrumente des Zivil- und Handelsrechts gegen den Zahlungsverzug: Die Fälligkeit, den gesetzlichen Zinssatz, den Verzugsschadensersatz und - überraschenderweise - den Eigentumsvorbehalt.

Artt. 5 und 6 haben das Zivilprozeßrecht zum Gegenstand; den Mitgliedstaaten wird aufgegeben, ein beschleunigtes Beitreibungsverfahren für unbestrittene Geldforderungen einzuführen, bei dem zwischen dem Antrag des Gläubigers und der Unanfechtbarkeit des Vollstreckungsbescheids nicht mehr als 60 Tage liegen dürfen, Zustellungsfristen und Verfahren zur Geltendmachung von Einwendungen nicht eingerechnet.

Desweiteren müssen die Mitgliedstaaten einen einfachen und kostengünstigen Rechtsweg für die Geltendmachung von "geringen Geldforderungen" zur Verfügung stellen, wobei "gering" im Sinne des Entwurfes unter 20.000 ECU bedeutet.
...
Die folgende Analyse und kritische Würdigung des Richtlinienentwurfs wird sich auf den ersten Teil beschränken, also die Vorschläge zur Verbesserung der Zahlungsmoral von Unternehmen mit den Mitteln des bürgerlichen Rechts. Die wohl einschneidenste Veränderung des deutschen Rechts brächte die Richtlinie beim gesetzlichen Zinssatz.

Gegenüber bisher 5 % bei beiderseitigen Handelsgeschäften nach § 352 Satz 1 HGB sieht der Entwurf in Art. 3 Abs. 1 lit e einen beweglichen Zinssatz von 8% über dem künfigen Leitzins ("Repo-Satz") der Europäischen Zentralbank vor, also voraussichtlich ca. 12 %!
Damit geht die Kommission weit über das hinaus, was in Deutschland bislang vorgeschlagen wurde.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 27/11/98. Last changed: 25/07/02.
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