FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17529)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17529
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kreditsicherheiten; Übersicherung; Globalzession; Deckungsgrenze; Freigabeklausel; Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB; AGB-Gesetz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Bruchner, Helmut
Title:Entscheidung des Großen Senates des BGH für Zivilsachen über die Freigabeklauseln bei Globalsicherungen (WM 1998, 227)
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2185
Publishing date:10/31/1998
Zu berücksichtigen sei weiter, daß Warenlager zahlungsunfähiger Schuldner, die erfahrungsgemäß schon vor Eintritt der Insolvenz ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, oft in großem Umfange mit Rechten Dritter belastet sind, die für den Sichrungsnehmer den realisierbaren Wert erheblich mindern.
Nach der Entscheidung des großen Senats ist deshalb eine formularmäßig bestellte, revolvierende Globalsicherheit auch dann wirksam, wenn die Sicherungsvereinbarung keine ausdrückliche Freigaberegelung enthält; dies gelte auch für den Fall, daß die Festlegung einer zahlenmäßig bestimmten Deckungsgrenze oder eine Klausel für die Bewertung von Sicherungsgegenständen fehlen. Im Falle einer späteren Übersicherung des Gläubigers habe der Sicherungsgeber jedoch stets einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch.

Nach Ansicht des Großen Senats ist grundsätzlich von einer Deckungsgrenze, bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände in Höhe von 110% der gesicherten Forderungen auszugehen. Darüber hinaus sei anzunehmen, daß der Gläubiger übersichert ist und damit einen Teil der Sicherungsgegenstände freizugenen hat, wenn bei Globalabtretungen der Nennwert aller abgetretenen Forderungen 150% der gesicherten Forderungen übersteigt.
...
Die Schwierigkeit der Feststellung der Übersicherung zeigt die Grenzen des AGB-Gesetzes bei der Suche nach einer sinnvollen Lösung auf. Die abstrakt generalisierende Betrachtungeweise des AGB-rechtes und die daraus resultierende Tendenz zum Regelungsperfektionismus birgt die Gefahr in sich, daß theoretisch aufgeworfene Rechtsfragen mitunter eine Eigendynamik entwickeln, die den notwendigen Bezug zum rechtstatsächlichen Umfeld vernachlässigen läßt. Die rechtliche Kontroverse hat insbesondere gezeigt, daß die komplexen Fragen der Sicherheitenbewertung nicht durch AGB-konforme "Zauberformeln" gelöst werden können.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 13/11/98. Last changed: 13/11/98.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.