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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17529 | Type: | L/documents; literature | Area: | KS/Sicherheiten, Bürgschaft | Keywords: | Kreditsicherheiten; Übersicherung; Globalzession; Deckungsgrenze; Freigabeklausel; Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB; AGB-Gesetz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Bruchner, Helmut | Title: | Entscheidung des Großen Senates des BGH für Zivilsachen über die Freigabeklauseln bei Globalsicherungen (WM 1998, 227) | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2185 | Publishing date: | 10/31/1998 | Zu berücksichtigen sei weiter, daß Warenlager zahlungsunfähiger Schuldner, die erfahrungsgemäß schon vor Eintritt der Insolvenz ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, oft in großem Umfange mit Rechten Dritter belastet sind, die für den Sichrungsnehmer den realisierbaren Wert erheblich mindern. Nach der Entscheidung des großen Senats ist deshalb eine formularmäßig bestellte, revolvierende Globalsicherheit auch dann wirksam, wenn die Sicherungsvereinbarung keine ausdrückliche Freigaberegelung enthält; dies gelte auch für den Fall, daß die Festlegung einer zahlenmäßig bestimmten Deckungsgrenze oder eine Klausel für die Bewertung von Sicherungsgegenständen fehlen. Im Falle einer späteren Übersicherung des Gläubigers habe der Sicherungsgeber jedoch stets einen ermessensunabhängigen Freigabeanspruch. Nach Ansicht des Großen Senats ist grundsätzlich von einer Deckungsgrenze, bezogen auf den realisierbaren Wert der Sicherungsgegenstände in Höhe von 110% der gesicherten Forderungen auszugehen. Darüber hinaus sei anzunehmen, daß der Gläubiger übersichert ist und damit einen Teil der Sicherungsgegenstände freizugenen hat, wenn bei Globalabtretungen der Nennwert aller abgetretenen Forderungen 150% der gesicherten Forderungen übersteigt. ... Die Schwierigkeit der Feststellung der Übersicherung zeigt die Grenzen des AGB-Gesetzes bei der Suche nach einer sinnvollen Lösung auf. Die abstrakt generalisierende Betrachtungeweise des AGB-rechtes und die daraus resultierende Tendenz zum Regelungsperfektionismus birgt die Gefahr in sich, daß theoretisch aufgeworfene Rechtsfragen mitunter eine Eigendynamik entwickeln, die den notwendigen Bezug zum rechtstatsächlichen Umfeld vernachlässigen läßt. Die rechtliche Kontroverse hat insbesondere gezeigt, daß die komplexen Fragen der Sicherheitenbewertung nicht durch AGB-konforme "Zauberformeln" gelöst werden können. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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