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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17494 | Type: | L/documents; literature | Area: | GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.) | Keywords: | Widerrufsrecht; Vertragsabschluß; Willenserklärung; Haustürwiderrufsgesetz; Verbraucherkreditgesetz; Widerrufsbelehrung; Verbraucherschutz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Gernhuber, Joachim | Title: | Verbraucherschutz durch Rechte zum Widerruf von Willenserklärungen | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1797 | Publishing date: | 09/05/1998 | Rechtsdogmatisch ist es bislang nicht gelungen, der verbraucherschützenden Widerrufsrechte wirklich Herr zu werden. Wer das BGB vor Rechtsgut bewahren will, das in dessen System vielleicht oder gar wahrscheinlich nicht integriert werden kann, vor Rechtsgut auch, das nicht recht durchdacht ist, sozusagen "unreif" wirkt, ist deshalb gezwungen, den Gedanken an eine Aufnahme der Widerrufsrechte in das BGB zugunsten einer Regelung in Sondergesetzen zu verwerfen. ... Es gibt keinen Unterschied in den Wirkungen, die mit dem Widerruf verbunden sind. Mag nun ein Widerruf erklärt werden, der die Vollendung einer Willenserklärung verhindert, oder ein anderer, der eine nicht bindende Willenserklärung betrifft, stets erledigt sich die Widerrufene Erklärung ex tunc und erfolgt die etwa notwendige Rückabwicklung bereits erbrachter Leistungen mit Hilfe besonders ausgestalteter Bereicherungsansprüche. Unterschiedlich ist hingegen die Rechtslage während des Laufs der Widerrufsfrist. Ein vertragsloser Zustand hier, ein (jedenfalls zunächst) wirksamer Schuldvertrag dort, das kann man nicht über einen Leisten schlagen und das rechtfertigt auch einen dualen Verbraucherschutz, wenn sich nachweisen läßt, daß dem Verbraucher in einigen Fällen zunächst Gläubigerrechte eingeräumt werden müssen, in anderen dagegen nicht. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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