FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17493)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17493
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Bürgschaft; Bürgschaftsvertrag; Haustürwiderrufsgesetz; Anwendungsbereich; Schuldbeitritt; Verbraucherkreditgesetz; EG-Richtlinien; Verbraucherschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Treber, Jürgen
Title:Europäischer Verbraucherschutz im Bürgschaftsrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1908
Publishing date:09/19/1998
In der am 17.03.1998 ergangenen Entschediung "Bayerische Hypotheken- und Wechselbank AG/Dietzinger" befaßte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum dritten Mal im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 177 EGV mit der Haustürwiderrufsrichtlinie.

Der IX Zivilsenat hatte mit Vorlagebeschluß vom 11.1.1996 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der zwischen einer Bank und einem Verbraucher zur Sicherung einer Darlehensforderung eines Dritten abgeschlossener Bürgschaftvertrag vom Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 85/577/EG erfaßt wird.

Entgegen der Rechtsauffassung des vorlegenden Senats und der GA Jacobs kann nach der Auffassung des obersten Gerichts der EU " eine Bürgschaft grundsätzlich unter die Richtlinie fallen". Allerdings ist nach dem Tenor des Urteils dafür erforderlich, daß nicht nur der Bürgschaftsvertrag ein Verbrauchergeschäft im Sinne der Richtlinie darstellt, sondern ebenfalls derjenige Vertrag, zu dessen Sicherung er eingegangen worden ist. Daher konnte der Gerichtshof - in Abweichung von der Fragestellung des vorlegenden BGH und bezogen auf die konkrete Fallegstaltung im Vorlageverfahren - die Anwendbarkeit der Richtlinie auf eine von einem Verbraucher geleistete Bürgschaft verneinen, wenn sie der Absicherung einer Forderung dient, die der Schuldner im Rahmen der Erwerbstätigkeit eingegangen ist.
...
Die Gerichte sind an den Tenor des Urteils im Licht der Entscheidungsgründe gebunden, dessen Umsetzung in das bundesdeutsche Privatrecht ihnen in richtlinienkonformer Auslegung des HWiG obliegt.
...
Die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts ist jedoch nicht schrankenlos. Ihre Grenze verläuft dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch geraten würde.
...
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 25/09/98. Last changed: 25/09/98.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.