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ID:17482
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Europäische Zentralbank; Europäisches Währungssystem; Geldpolitik; Stabilität; Zentralbanken
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Selmayr, Martin
Title:Wie unabhängig ist die Europäische Zentralbank?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2429
Publishing date:12/11/1999
Mit dem Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1. Januar 1999 hat sich für den Gemeinschaftsrechtler ein neues und vielfach noch ungewohntes Terrain eröffnet. Er muß sich daran gewöhnen, daß sein aus dem Recht des gemeinsamen Marktes vertrautes Bild des Gemeinschaftsrechts im Recht der WWU zahlreiche Modifikationen und Variationen erfahren hat. Institutionelles Zentrum des neuen WWU-Rechts ist die Europäische Zentralbank (EZB), die zu Jahresbeginn ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufgenommen und dadurch grundlegende Veränderungen im Organisationsgefüge des Gemeinschaftsrechts ausgelöst hat, die eine rechtliche Auseinandersetzung geadezu provozieren. Der Sonderstellung der EZB im Gemeinschaftsrecht und ihre Verantwortung für die den Euro betreffende Geldpolitik widmen sich daher auch die folgenden Ausführungen. In einem ersten teil soll gezeigt werden, auf welche Weise das primäre Gemeinschaftrecht die Unabhängigkeit der EZB ausgestaltet und so die rechtlichen Voraussetzungen für eine sowohl entnationalisierte wie auch entpolitisierte Geldpolitik geschaffen hat (I). Der zweite Teil untersucht vor diesem Hintergrund, ob die Rechtsanwendungspraxis bislang den rechtlichen Vorgaben gefolgt ist oder ob anhand der ersten geldpolitischen Entscheidungen der EZB Tendenzen einer "Repolitisierung" oder gar einer "Renationalisierung" der Geldpolitik zu beobachten sind (II.).
...
Schlußfolgerungen
Die Analyse der Unabhängigkeit der EZB anhand des EG-Vertrags hat ergeben, daß es nicht zutreffend oder jedenfalls unpräzise ist, wenn oft gesagt wird, daß die Geldhoheit in der dritten Stufe der WWU von den Mitgliedstaaten auf die Gemeinschaft` oder gar auf die EU111 übergegangen ist. Seit dem 1. Januar 1999 ist vielmehr sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Gemeinschaftsorganen - mit Ausnahme des EuGH -jede Kontrolle der Geldpolitik entzogen"'. Die Geldpolitik ist mit Mitteln des Rechts nicht nur "entnationalisiert", sondern darüber hinaus in den Händen der selbständigen Sonderorganisation EZB "ent-politisiert" und damit weitgehend den Einflüssen der Tagespolitik entzogen.

Anhand der ersten geldpolitischen Entscheidungen läßt sich feststellen, daß sich die EZB bislang erfolgreich allen Versuchen einer "Repolitisierung" der Geldpolitik widersetzt und einen konsequent an der internen Preisstabilität ausgerichteten geldpolitischen Kurs eingeschlagen hat. Gefahren drohen der Eigenständigkeit der EZB denn auch weniger seitens der Politik denn durch die nationalen Zentralbanken, wel-che Bestrebungen einer "Renationalisierung" der Geldpolitik auf der Durchführungs- und sogar - über die ESZB-Ausschüsse - auf der Entscheidungsebene erkennen lassen. Diese Gefahr einer "Renationalisierung" der EZB sollte man ernst nehmen und ihr gegenüber auf die klaren rechtlichen Regelungen des EG-Vertrags und der ESZB-Satzung verweisen, welche die EZB unzweifelhaft an die Spitze des ESZB gestellt und ihr die nationalen Zentralbanken unterge-ordnet haben. Man sollte diese Gefahr allerdings auch nicht überbewerten, In den Gründerjahren einer supranationalen Zentralbank ist es als nicht ungewöhnlich anzusehen, daß sie noch einige Zeit von den Traditionen und dem Selbstverständnis der bisher für die Geldpolitik verantwortlichen Vorgänger-Zentralbanken geprägt wird. Möglicherweise kann die EZB durch ein kooperatives Verhalten sogar die Erfahrungen der nationalen Zentralbanken für sich nutzen, um - jetzt auf supranationaler Ebene - ein neues Zentralbankverständnis und eine neue Zentralbankreputation zu etablieren. Insofern kann man von einem durchaus natürlichen Gewöhnungsprozeß sprechen, der in gewisser Weise mit der Einführung des Euro selbst vergleichbar ist, bei der ebenfalls nicht schlagartig eigene auf Euro lautende Banknoten und Münzen ausgegeben worden sind; vielmehr werden für die nächsten drei Jahre weiterhin die gewohnten nationalen Banknoten zirkulieren, obwohl rein rechtlich der Euro seit dem 1. Januar 1999 als eigenständige Währung existiert und die nationalen Währungen nur noch unselbständige Denominationen des Euro darstellen. Vor diesem Hintergrund ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die EZB diesem Beispiel folgt und für eine Übergangszeit regelmäßig die nationalen Zentralbanken zur Durchführung der einheitlichen Geldpolitik einsetzt, solange sich dabei alle Beteiligten darüber im klaren sind, daß die nationalen Zentralbanken im Rechtssinne keine nationalen Behörden mehr sind, sondern nur noch Erscheinungsformen der entnatio-nalisierten und entpolitisierten EZB.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 17/12/99. Last changed: 17/12/99.
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