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ID:17478
Type:L/documents; literature
Area:SD/Finanzderivate: Zertifikate, Optionen, Futures, hedge-fonds, private equity, Terminbörsen; SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Insider-Gesetze; Belegschaftsaktien; Optionen; Einkommen; Arbeitnehmer; Aktiengesellschaften
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):von Rosen, Rüdiger
Title:Aktienoptionen für Führungskräfte und Insiderrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1810
Publishing date:09/05/1998
Aktienpotionen für Führungskräfte sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Aktienakzeptanz. Sie gewinnen in Deutschland erfreulicherweise zunejmend an Popularität. Die im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01. Mai 1998 in Kraft getreten ist, enthaltenen Erleicherungen werden zu einer weiteren Zunahme der Verbreitung dieses Vergütungsinstruments führen.
...
Vor den Hintergrung der zunejmenden Verbreitung von Aktienoptionaplänen werden sich viele der Begünstifgten mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie sich beim Umgang mit Aktien aus Aktienoptionasplänen insiderrechtliche Verstäöße vermeiden lassen. Die Begünstigten eines Aktienoptionsplanes sind regelmäßig als Primärinsider im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes anzusehen. Relevant wird diese Problematik vor allem bei der Veräußerung der durch Ausübung einer Option bezogenen Aktien. Das DAI hat vor diesem Hintergrund in Abstimmung mit dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Empfehlungen für den Umgang von Führungskräften mit Aktien des eigenen Unternehmens im Rahmen von Aktienoptionsplänen erarbeitet. Damit sollen den Begünstigten Leitlinien an die Hand gegeben werden, um Verstöße gegen das das Verbot des Insiderhandels nach Möglichkeit zu vermeiden.
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Empfehlenswert ist zum Beispiel eine Gestaltung, nach der die Veräußerung der bezogenen Aktien nur innerhalb vorab festgelegter Handelsfenster möglich ist.
...
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß zwischen Erteilung des Verkaufsauftrags hinsichtlich der bereits bezogenen oder noch zu beziehenden Aktien und dessen tatsächliche Ausführung ein zeitlicher Abstand gelegt wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 24/09/98. Last changed: 14/08/01.
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