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ID:17470
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Europäische Zentralbank; Schuldtitel; Bundes Finanzagentur; Depotverwaltung; Wertpapierdepot; Wertpapiere; Urkunde; Anleihen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Zahn, Andreas;Kock, Stephan
Title:Die Emission von unverbrieften Schuldtiteln durch die Europäische Zentralbank
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1955
Publishing date:10/02/1999
1. Einleitung
Die Bundesregierung hat am 18. September 1998 mit der Europäischen Zentralbank' das Abkommen über den Sitz der EZB geschlossen', In Art, 10 des Sitzstaatabkommens haben die Bundesregierung und die EZB eine Vereinbarung über kapitalmarktrechtliche Vorschriften getroffen. Danach bedarf die EZB keiner hoheitlichen funktionalen Finanzmarktaufsicht deutscher Behörden und keiner Anerkennung als Wertpapiersammelbank durch deutsche Behörden. Zudem verpflichtet sich die Bundesregierung zu gewährleisten, daß die von der EZB emittierten und in ihrem elektronisch geführten Schuldbuch eingetragenen Schuldtitel am Bank- und Börsenverkehr teilnehmen können und den im übrigen vergleichbaren Schuldtiteln des Bundes gleichgestellt werden. Art. 10 des Sitzstaatabkommens ist durch, das Gesetz zu dem Sitzstaatabkommen', das rechtzeitig vor Beginn der dritten Stufe zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion am 30. Dezember 1998 in Kraft getreten ist, in deutsches Recht umgesetzt worden. Danach gelten für die von der EZB emittierten unverbrieften Schuldtitel reichsrechtliche Vorschriften wie sie auch auf vergleichbare Schuldtitel des Bundes anwendbar sind.

Aus diesem Grund werden zunächst die einschlägigen reichsrechtlichen Vorschriften dargestellt. Eine systematische Zusammenstellung dieser reichsrechtlichen Vorschriften ist deshalb angezeigt, weil der deutsche Gesetzgeber historisch bedingt in mehreren Schritten durch Gesetze und Verordnungen die Grundlage für unverbriefte Schuldtitel in Form der Sammelschuldbuchforderung geschaffen hat.

Die Sammelschuldbuchforderungen haben erstmals eine stückelose Girosammelverwaltung ermöglicht. Das Sitzstaatabkommen und das EZB-Gesetz zeigen, daß durch gesetzgeberische Maßnahmen eine Abkehr vom Verbriefungserfordernis bei der Emission von Schuldtiteln des Kapitalmarktes möglich ist. Damit stellt sich die Frage, ob die Privilegierung ausschließlich hoheitlichen Emittenten zugute kommen soll oder ob in der Abkehr vom Verbriefungserfordernis ein Modell für den Kapitalmarkt überhaupt gesehen werden kann. Es ist nicht einzusehen, daß diese Privilegierung der öffentlichen Hand und der EZB vorbehalten bleiben soll, Angesichts des Verlustes der Wertpapierfunktionen von Effekten in der Girosammelverwahrung und des Vordringens von Wertrechten in anderen Rechtsordnungen sprechen wirtschaftliche und praktische Gesichtspunkte, einschließlich der Abwicklung des grenzüberschreitenden Effektenverkehrs dafür, die Emission von unverbrieften Schuldtiteln durch private Emittenten zu ermöglichen. Hierzu bedarf es einer Änderung der Gesetzeslage, vornehmlich des Depotgesetzes. Auf die kollisionsrechtlichen Fragen, die sich in Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Abwicklung von Wertpapierverwahrungsgeschäften ergeben, wäre in einem gesonderten Beitrag einzugehen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/12/99. Last changed: 10/12/99.
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