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ID:17461
Type:L/documents; literature
Area:BG/Geschäftsbanken, Investmentbanken, Privatbanken, BdB; KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring); KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Geschäftsbanken; Kreditinstitute; Beteiligungen; Patronatshaftung; Kreditsicherheiten; Rechnungslegung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Pesch, Jürgen
Title:Patronatserklärungen in Geschäftsberichten von Banken
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1609
Publishing date:08/08/1998
a) Wie so vieles im Recht der Kreditsicherheiten sind auch Patronatserklärungen eine Schöpfung der praxis

Patronatserklärungen kommen in der Regel zu Anwendung, wenn eine Muttergesellschaft (der Patron) Sicherheiten für Forderungen eines Dritten gegen ihre Tochter- oder Beteiligungsunternehmen gewähren soll. Spezielle gesetzliche Vorgaben fehlen; der Inhalt ist also frei gestaltbar. Patronatserklärungen können nach allgemeiner Auffassung durch Vertrag zwischen dem Patron und dem Gläubiger der Tochter oder durch Vertrag zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft begründet werden. Inhaltlich reicht die Bandbreite von "weichen" Patronatserklärungen ohne erzwingbaren rechtlichen Gehalt bis hin zu garantieähnlichen, ja sogar über eine Garantie teilweise hinausgehenden Erklärungen.
...
Diese Verhaltensweise ist für den Patron vorteilhaft: es bleibt allein dem Gläubiger der Tochtergesellschaft überlassen, Inhalt und rechtliche Tragweite der Patronatserklärung zu überprüfen. Individuelle Erklärungen brauchen nicht angefertigt zu werden. Weiter ergeben sich Kostenersparnisse im Rahmen der Wirtschaftsprüfung. Man behält sich ferner die Wahl vor, wie gegebenenfalls die Einstandsleistung erfolgen muß. Und bisher "kostete" eine Patronatserklärung kein Eigenkapital im Sinne des KWG, da es sich um ein nicht mit Eigenkapital abzudeckendes Risiko handelte, das auch im Rahmen der Großkreditregelungen nicht berücksichtigt wurde.
Allerdings war bereits bisher eine "harte" Patronatserklärung nach allgmeiner Ansicht auszuweisen, und zwar entweder "unter dem strich" auf der Passivseite oder bei Kapitalgesellschaften wahlweise im Anhang.
...
Nach der hier vertretenen Auffassung ist die Aufnahme einer Patronatserklärung in einen Geschäftsbericht jedenfalls auch als Angebot an die entsprechenden (konkret bezeichneten oder abstrakt definierten) Tochtergesellschaften des Patrons zu werten, Patronatsvereinbarungen zugunsten von deren Gläubigern abzuschließen.
...
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/09/98. Last changed: 10/09/98.
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