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ID:17460
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring)
Keywords:Kreditvergabepraxis; Kreditnehmer; Kreditwesengesetz; KWG; Anwendungsbereich; Beteiligungen; Unternehmen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kollmann, Andreas
Title:Das Konzernprivileg der 6. KWG-Novelle
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1569
Publishing date:08/01/1998
I. Gerade bei konzernangehörigen (Groß)Unternehmen liegt es nahe, daß die Konzernmutter (oder ein anderes Konzernunternehmen) den so verbundenen Unternehmen Kredite gewährt, um deren Finanzausstattung sicherzustellen, oder umgekehrt, daß die Konzernmutter (oder Schwesetrunternehmen) überlassen (z.B. weil die Konzernmutter die Gelder anderweitig anlegt, den anderen Konzernunternehmen Kredite gewährt oder die Gelder für die eigene Geschäftstätigkeit verwenden will).

Ähnliche Probleme treten auf, wenn mehrere Konzernunternehmen im Rahmen des Cash-Managements bestimmte Konten zu einem Cash-Pool verbinden: Darunter ist eine vertragliche Vereinbarung zu verstehen, nach der - in der Regel am Ende eines jeden Tages - die auf dem jeweiligen Cashpool-Konto befindlichen Haben- bzw. Soll -Beträge automatisch auf ein Haupt-Konto (meist von der Konzernmutter-Gesellschaft geführt) übertragen und dort saldiert werden, so daß die möglichen Soll-Zinsen, die die einzelnen Konzernunternehmen bei getrennter Wirtschaftsführung hätten, vermindert werden. Auch bei einem solchen Cash- Management werden zwischen den Konzerngesellschaften bzw- von der Bank, an die das Hauptkonto führende Konzerngesellschaft kurzfristig Gelder überlassen. Außerdem kommt etwa der Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, der Abschluß von Derivaten usw. zentral durch eine Konzerngesellschaft in Betracht.
Bedürfen die Konzernunternehmen für eine solcheTätigkeit einer Erlaubnis nach § 32 KWG? Und wenn für Konzernunternehmen keine Erlaubnis erforderlich ist, wie weit ist der Kreis der Unetrnehmen zu verstehen, für die ein solches "Konzernprivileg" besteht? Gilt dies insbesondere auch für Gesellschaften, an denen keine Mehrheitsbeteiligung der Konzernmutter besteht, oder wenn eines der beteiligten Konzernunternehmen eine ausländicshe Gesellschaft ist?
In diesem Beitrag soll zunächst die bisherige Rechtslage für Unternehmen geschildert werden um sodann die Änderungen der KWG-Novelle darzustellen. Zum Verständnis der Bedeutung der Novellierung ist es angezeigt, bei der bishergen Rechtslage auch die Probleme näher zu beleuchten, die bei der Prüfung der Voraussetzungen der Bankgeschäfte zwischen Konzernunternehmen relevant waren (und sind).
...
Die 6. KWG-Novelle beseitigt zwar nicht die Auslegungsprobleme bezüglich der Bankgeschäftsarten und fügt mit den Finanzdiensleistungen weitere Erlaubnistatbestände hinzu. Die Rechtsunsicherheit wird aber durch ein klar umgrenztes Konzernprivileg aufgehoben, das auch die (mögliche) doppelte Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt. Daher wird eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen von § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG häufig überflüssig sein.
...
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/09/98. Last changed: 10/09/98.
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