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Result No. 1 / 1:
ID:17455
Type:L/documents; literature
Area:zxKI/nach Konvertierung II per Hand; ZG/Current account; KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe
Keywords:Zwangsvollstreckung; Forderungspfändung; Kontokorrentkredite; Pfändbarkeit; Pfändungsschutz; Privatautonomie
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wagner, Eberhard
Title:Neue Argumente zur Pfändbarkeit des Kontokorrentkredits
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1657
Publishing date:08/15/1998
I. Der Meinungsstand

In seiner Entscheidung vom 24.1.1985 hat der BGH die Pfändbarkeit des Dispositionskredits offengelassen, die des Überziehungskredits verneint. Beide Fragen sind seitdem Gegenstand einer Vielzahl gegensätzlicher Entscheidungen und Stellungnahmen. Während im Schrifttum die Pfändbarkeit einer Kreditlinie überwiegend bejaht wird, läßt die Rechtsprechung eine Tendenz zur Gegenansicht erkennen.
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Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit den Argumenten der jüngsten Entscheidungen und den im Schrifttum vorgebrachten Bedenken auseinander, ohne die Diskussion in ihrer ganzen Breite erneut aufzunehmen.
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V. Zusammenfassung

Für die rechtliche Beurteilung der variantenreichen Kreditgewährung im Rahmen des bargeldlosen Zahlungs- und Überweisungsverkehrs ist entscheidend, ob dem Bankkunden ein vermögenswerter Kreditanspruch zusteht. Dieser kann richtigerweise dem Zugriff seiner übrigen Gläubiger nicht dadurch entzogen werden, daß das Girokonto im Soll gehalten wird. Auf die juristische Konstruktion kommt es letztlich nicht an. Der Auszahlungsanspruch des Kunden ist als gegenwärtige oder als künftige Geldforderung zu pfänden. Die Einziehung und damit der Verwertungserfolg für den Vollstreckungsgläubiger hängt freilich stets davon ab, ob der Kunde (Vollstreckungsschuldner) den Kredit nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgerufen hat. Befolgt die Bank diesen Abruf trotz wirksamer Pfändung, so muß sie den abgerufenen Betrag an den Vollstreckungsgläubiger (erneut) auszahlen. Gegen ihren Kunden hat sie in diesem Fall zusätzlich zu der vertraglichen Rückzahlungsforderung einen Bereicherungsanspruch. Soweit der Kunde hierdurch in eine ungewollte Schuldnerstellung gedrängt wird, ist dies weder eine spezifische Folge der Pfändbarkeit von Kreditansprüchen noch - ebensowenig wie bei (sonstigen) Regreßansprüchen - ein relevanter Verstoß gegen sein Recht auf vertragliche Selbstbestimmung.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/09/98. Last changed: 10/09/98.
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