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Result No. 1 / 1:
ID:17454
Type:L/documents; literature
Area:ZG/Current account; KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kontoeröffnungen; Wohnungseigentum; Kontoinhaber; Verwaltung; Verfügungsbefugnis; Treuhandkonto
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Sittmann, Jörg W.;Dietrich, Sylvia
Title:Kontoeröffnung und Kreditvergabe zugunsten von Wohnungseigentümergemeinschaften
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1615
Publishing date:08/08/1998
Nachfolgend soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Auswahl der jeweiligen Kontenart auf die Kontoeröffnung und die Kreditaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaften mit sich bringt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Kreditaufnahme zu berücksichtigen sind.
...
Als zulässsige Kontenarten kommen das offene Fremdkonto, bei dem die Wohnungeigentümer Gesamtschuldner der Bank sind, und das öffene Treuhandkonto, bei dem der Verwalter Schuldner der Bank ist, in Betracht. Die Bank ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Kontenart zu empfehlen oder aber darauf zu verweisen, daß ein gemeinsames Konto des Verwalters für mehrere Eigentumswohnanlagen nicht zulässig ist. Die Eröffnung eines Kontos sollte bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften auf den Namen der Gemeinschaft erfolgen. Die Wohnungseigentümer oder der Verwalter haben lediglich einen Nachweis über die Existenz der Gemeinschaft zu erbringen.
...
Bei der Aufnahme eines Kredites durch den Verwalter bedarf es bei einem Treuhandkonto keiner Vollmacht des Verwalters zur Kreditaufnahme gegenüber der Bank, da der Verwalter alleiniger Schuldner der Bank ist. Liegt hingegen ein Fremdkonto vor, so bedarf es zur Aufnahme eines Kredites durch den Verwalter sowohl für längerfristige als auch für Kontokorrent bzw. Überziehungskredite einer Bevollmächtigung. Bis zur abschließenden Stellungnahme des BGH sollte das Kreditinstitut bei einem längerfristigen Kredit einen einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümer verlangen.
...
Der ohne Beschluß aufgenommene Kredit ist bis zu der Genehmigung der Wohnungeigentümer schwebend unwirksam. Versagen dann die Wohnungseigentümer die Genehmigung, dann hat die Bank gegenüber dem Verwalter nach deren Wahl einen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz, § 179 I BGB
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/09/98. Last changed: 10/09/98.
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