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ID:17421
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Anleihen; Währungsunion,EU; Euro; Nennwert; EG-Gemeinschaftsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Gruson, Michael
Title:Die Einführung des Euro und DM-Auslandanleihen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1474
Publishing date:07/18/1998
Dieser Aufsatz befaßt sich mit den Auswirkungen, die die Einführung des Euro auf sich im Umlauf befindliche DM Schuldverschreibungen, die nicht dem deutschen Recht unterliegen, haben wird. Derartige Schuldverschreibungen sind in der Regel im Rahmen von DM-Anleihen ausländischer Emittenten ausgegeben worden (sog.DM-Auslandsanleihen). Die Deutsche Bundesbank hat die Vereinbarung ausländischen Rechts für DM-Auslandsanleihen erstmals in ihrer Erklärung vom 3. Juli 1992 erlaubt. Vor dieser Erklärung unterstanden DM-Anleihen ausschließlich deutschem Recht. Selbst nach der Veröffentlichung dieser Erklärung haben deutsche Banken und Anwälte gegen die Vereinbarung ausländischen Rechts Widerstand geleistet. Die Zahl der ausländischem Recht unterstehenden DM-Auslandanleihen ist deshalb relativ gering.
Die Frage der Auswirkungen der Einführung des Euro auf einem ausländischen Recht unterstehende DM-Auslandsanleihen stellt sich für solche Schuldverschreibungen, die vor dem 1.1. 1999 ausgegeben wurden. Sie stellt sich aber auch für solche, die nach diesem Datum in der Zeit bis zum 31.12.2001 auf DM lautend ausgegeben werden. Ein Anleiheschuldner kann auch nach Einführung des Euro am 1.1.1999 bis zum Ende der Übergangszeit am 31.12.2002 auf DM lautende Anleihen ausgeben. Zwar findet sich in Erwägungsgrund 14 der Präambel der vom Europäischen Rat erlassenen Verordnung zur Einführung des Euro (EuroVO II) eine Erklärung, wonach die öffentliche Hand der teilnehmenden Mitgliedstaaten nach dem 1.1.1999 nur noch Schuldtitel in Euro ausgeben wird. Jedoch gilt dies nur für die öffentliche Hand der an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten. Private Emittenten oder ausländische Emittenten der öffentlichen Hand von Staaten, die nicht an der Währungsunion teilnehmen, sind hiervon nicht betroffen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/08/98. Last changed: 13/08/98.
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