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ID:17420
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Finanzinnovationen; asset backed securities; ABS; Anleihen; swap; Börsenzulassung; Verkaufsprospekte; Aufklärungspflichten; Anlegerschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kamlah, Klaus
Title:Strukturierte Anleihen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1429
Publishing date:07/11/1998
1. Strukturierte Anleihen sind in Deutschland bislang als Repackagings, Credit Linked Notes und Asset Backed Securities bekannt geworden. Die Zahl solcher Anleihen nimmt gegenwärtig stark zu.

2. Die Dokumentation solcher Anleihen, die oftmals wenigstens zum Teil englischem Recht unterliegt, ist regelmäßig sehr umfangreich und umfaßt i.d.R. neben einem Ünernahmevertrag und einem Zahlstellenvertrag einen Treuhandvertrag, einen Swapvertrag, Dokumente zu den Wertpapieren, Referenzwertpapieren bzw. abgetretenen Forderungen sowie im Einzelfall weitere besondere Dokumente.

3. Bei der Abfassung von Prospekten über strukturierte Anleihen muß die Rechtsprechung zur Prospekthaftung in besonderer Weise berücksichtigt werden. Dabei spielt der Maßstab, der an den Anlegerhorizont anzulegen ist, eine herausragenden Rolle. Enthält der Prospekt einen deutlichen Hinweis, daß die Anlage nur für einen erfahrenen Anleger geeignet ist, kann der Prospektverantwortliche darauf vertrauen, daß nur erfahrene Anleger in die Anleihe investieren. Dann ist die Berufung des Anlegers auf die eigene Unerfahrenheit unzulässig. Der Grundsatz der Prospektklarheit und -übersichtlichkeit kann es erforderlich machen, daß in Prospekte einführende Beschreibungen der Anleihe aufzunehmen sind.

4. Die Prospekterfordernisse in bezug auf strukturierte Anleihen sind wegen des Fehlens ausdrücklicher Regelungen in der BörsZulVO unklar. Es ist jedoch im Einzelfall möglich, Vorschriften der BörsZulVO im Wege der Analogie anzuwenden. Sind der Emittentin und den Konsortialbanken bestimmte Informationen nicht zugänglich, können diese durch einen Hinweis auf die Nichtbeibringung der Informationen ersetzt werden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/08/98. Last changed: 13/08/98.
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