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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17419 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; SA/Kapitalanlage: Immobilien, Vermögensverwaltung,-beratung, time-sharing, Edelmetalle, | Keywords: | Finanzdienstleistungsunternehmen; Bankenaufsicht; Wertpapiergeschäfte; Sorgfaltspflichten; Aufklärungspflichten; Anlegerschutz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Wittich, Georg | Title: | Neue Regeln für Finanzdiensleistungsinstitute, die Wertpapierdiensleistungen erbringen | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1526 | Publishing date: | 07/25/1998 | Mit dem Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 1997 wurden die Wertpapierdiensleistungsrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Durch das Umsetzungsgesetz, das in seinen wesentlichen Teilen am 1 Januar 1998 in Kraft trat, wird das deutsche Aussichtssystem auf eine große Zahl von Finanzdiensleistungsinstituten ausgedehnt, die bis dato gar nicht oder lediglich nach den Vorschriften der Gewerbeordnung überwacht wurden. ... Finanzdiensleistungsinstitute ,die Wertpapierdienstleistungsunternehmen i.S. des WpHG sind, unterliegen sein Anfang 1998 insbesondere den Verhaltensregeln nach §§ 31ff WpHG zum Schutze der Anleger. Sie müssen Wertapierdiensleistunegn mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im wohlverstandenen Interesse des Kunden erbringen und sich um die Vermeidung von Interesenkonflikten bemühen. Zu den Verhaltensregeln gehören auch eine qualifizierte Aufklärung des Kunden über Eigenschaften und Risiken der Finanzprodukten sowie eine Befragung des Kunden über seine Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapiergeschäft, seine Anlageziele sowie ggf. seine finsnziellen Verhältnisse. Untersagt sind Anlageempfehlungen, die nicht den Interessen des Kunden entsprechen und solche, mit denen vorrangig eigene Interessen des Wertpapierdiensleistungsunternehmens verfolgt werden. Der Geschäftsbetreib sit so zu organisieren, daß die Erfüllung der Verhaltensregeln gewährleistet ist. Auch bei der Erbringung von Wertpapiernebendiensleistungen sind die Verhaltensregeln des WpHG zu beachten. Die Einhaltung der Verhaltensregeln ist einmal jählich durch einen geeigneten Prüfer zu prüfen, wobei das BAWe Prüfungsschwerpunkte festlegen kann. Zudem verfügt das BAWe über eingene Prüfungsrechte. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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