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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17416 | Type: | L/documents; literature | Area: | KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring); UG/KMU: Existenzgründung, Unternehmensförderung; SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Unternehmensfinanzierung; Mittelstand; Klein- und Mittelunternehmen; KMU; Börsenzulassung; going public; Aktienhandel; Neuemission; IPO; Verkaufsprospekte | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Ziegenhain, Hans-Jörg;Helms, Dietmar | Title: | Der rechtliche Rahmen für das Going Public mittelständischer Unternehmen | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1417 | Publishing date: | 07/11/1998 | Beabsichtigt ein mittelständisches Unternehmen das Going Public, so ist aus rechtlicher Sicht eine Gesamtschau von gesellschaftsrechtlichen und börsenrechtlichen Gesichtspunkten anzustellen. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, bestehen zwischen den jeweiligen Interessenlagen unter Umständen Zielkonflikte, die es sorgfältig gegeneinander abzuwägen giolt. So läßt sich die Wahrung des Gesellschaftereinflusses der Altgesellschafter im amtlichen Handel und im Neuen Markt schwieriger durchsetzen als dies beispielsweise im Freiverkehr der Fall ist. Dem steht jedoch eine größere Kursstabilität und Liquidität gegenüber, die für das betreffende Unternehmen letztendlich von größerer Bedeutung sein kann. Desweiteres sind die im Zusammenhang mit der Einführung der "kleinen Aktiengesellschaft" eingeführten Erleichterungen im wesentlichen nur für solche Aktiengesellschaften nutzbar, die im Freiverkehr, nicht aber im amtlichen Handel, Geregelten Markt oder Neuen Markt gehandelt werden. Hier ist lediglich hervorzuheben, daß die Erleichterungen hinsichtlich der Mitbestimmung auf sämtliche Aktiengesellschaften mit weniger als 500 Arbeitnehmers Anwendung finden. Hinsichtlich der Wahl des Handelssegments läßt sich kein eindeutiges Rangverhältnis aufstellen. So erlaubt beispielsweise der amtliche Markt nur Emittenten den Zugang, die bereits seit drei Jahren bestehen, stellt aber mit einem Emissionsvolumen von 2 500 000,-- DM geringere Anforderungen als der Neue Markt, der einerseits Newcomer zuläßt, andererseits aber ein Emissionsvolumen von mindestens 10 000 000 DM vorschreibt. Das am Börsengang interessierte (Familien-) Unternehmen kommt daher nicht umhin, alle Marktsegmente mit den jeweils mit ihnen einhergehenden Vorzügen und Nachteilen eingehend zu überprüfen. Hierbei ist nicht nur der erstmalige Börsenemissionskurs ins Auge zu fassen, sondern es sind insbesondere auch der spätere Handel der Aktie und deren kursbestimmende faktoren mit in die Bewertung einzubeziehen ... | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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