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ID:17414
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Kreditinstitute; Kreditwesengesetz; KWG; Kreditnehmer; Bonität; Kreditwürdigkeit; Bonitätsprüfung; Kreditwürdigkeitsprüfung; Offenlegungspflichten
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Title:Rundschreiben 9/98 - Überblick über die grundsätzlichen Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1603
Publishing date:08/01/1998
Gemäß § 18 Satz 1 KWG hat sich das Kreditinstitut von Kreditnehmern, denen es Kredite von insgesamt mehr als 500 000,-- DM gewährt, die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegen zu lassen.

Die Vorschrift des § 18 KWG ist Ausfluß des anerkannten kaufmännischen Grundsatzes, Kredite nur nach umfassender und sorgfältiger Bonitätsprüfung zu gewähren und bei bestehenden Kreditverhältnissen die Bonität laufend zu überwachen. Die Vorschrift dient dem Schutz des einzelnen Kreditinstituts und seiner Einleger. Sie hält die Kreditinstitute über die Kreditwürdigkeitsprüfung zu einem risikobewußten Kreditvergabeverhalten an. Einer im Einzelfall nicht risikofreien Kreditvergabe steht die Vorschrift des § 18 KWG jedoch nicht entgegen, sofern sich das kreditgewährende Institut über die aus der Kreditvergabe herrührenden Risiken ein klares Bild verschafft und sie als verkraftbar beurteilt.

II. Anwendungsbereich des § 18 KWG
-Personenmehrheit
-Gesamtschuldner
-konzernangehörige Unternehmen
-konzernungebundene Unternehmen
-Konsortialkredite

III. Das Verfahren nach § 18 Satz 1 KWG

1. Vorlage
a. bei Krediten an bilanzierende Kreditnehmer
b. bei Krediten an Objektgesellschaften
c. bei Krediten an nicht bilanzierende Kreditnehmer
d. bei Abwicklungskrediten
e. bei Existenzgründungsdarlehen
2. Auswertung
3. Dokumentation

IV. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des kreditnehmers gemäß $ 18 Satz 2 KWG

1. Stellung geeigneter Sicherheiten
2. Mitverpflichtete

V. Ausnahmen von der Verpflichtung zur laufenden Offenlegung der Wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers gem. § 18 Satz 3 KWG

VI. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftliche Verhältnisse des Kreditnehmers gem. § 18 Satz 3 KWG

Anlage:
Sicherheitenliste gemäß § 18 Satz 2 KWG
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 07/08/98. Last changed: 07/08/98.
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