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Result No. 1 / 1: |
ID: | 17393 |
Type: | L/documents; literature |
Area: | ZI/Zahlungsverkehr: international, grenzüberschreitend; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken |
Keywords: | Währungsunion,EU; Euro; Diskontsatz; Zinsen; Gesetzgebung |
Countries/Regions: | 04EUDE/Germany |
Title: | Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG); BR-Drucks. 341/98 vom 17. April 1998 |
Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications |
Publishing house: | Keppler, Lehmann |
Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] |
ISSN: | 0342-6971 |
Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut |
Extent: | 1306 |
Publishing date: | 06/20/1998 |
Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz am 8. Mai 1998 zugestimmt. Hiermit sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 geschaffen. Hervorzuheben sind folgende im weiteren Gesetzgebungsvorhaben aufgenommene Änderungen des Regierungsentwurfs: § 3 Diskontsatz Überleitungs-gesetz (DÜG) enthält die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz zum Erlaß einer Rechtsverordnung, durch die der Nachfolgezinssatz der Frankfurt Interbank Offered Rate (FIBOR) durch einen neuen Referenzzinssatz ersetzt werden kann. der zwischenzeitlich vorgelegte Entwurf einer solchen Verordnung sieht als Ersatz den europäischen Geslmaktzinssatz EU-RIBOR vor. Das ursprünglich in § 3 Währungsgestez enthaltene Verbot der Vertragsindexierung mit Genehmigungsvorbegalt der Deutschen Bundesbank - das ursprünglich entfallen sollte - wird nunmehr in dem neu gefaßten Preisangaben- und Preisklauselgesetz neu geregelt. Das Indexierungsverbot soll hiernach grundsätzlich erhalten bleiben; Leistungsbestimmungsrechte gem. § 315 BGB und sogenannte Spannungsklauseln werden jedoch wie bisher vom Anwendungsbereich des Verbotres ausgenommen. |
Language(s): | de/german |
Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |