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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17375 | Type: | L/documents; literature | Area: | SD/Finanzderivate: Zertifikate, Optionen, Futures, hedge-fonds, private equity, Terminbörsen; FV/Vertrieb von Finanzdienstleistungen: Vermittler, Finanzberater, Strukturvertriebe, Makler | Keywords: | Termingeschäfte; Börsentermingeschäftsfähigkeit; Aufklärungspflichten; Vermittler; Finanzberater; Schiedsvereinbarung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; AGB; Klauselverbot; Verbraucherschutz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Raeschke-Kessler, Hilmar | Title: | AGB-Schiedsvereinbarungen über Börsentermingeschäfte | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1205 | Publishing date: | 06/13/1998 | Von der größeren juristischen Öffentlichkeit nahezu unbemerkt haben die Vermittler von Börsentermingeschäften, die ihre Dienste vor allem spekulationswilligen Kunden anbieten, AGB-Schiedsverträge für ihre Zwecke entdeckt. Das geschieht in der Weise, daß das gesamte AGB-Vertragswerk in zwei voneinander unabhängige selbständiger Verträge, einen Geschäftsbesorgungsvertrag und einen "Schiedsvertrag" aufgespalten wird, die der Kunde jeweils gesondert unterschreibt. Nach Unterzeichnung der AGB-Verträge ereilt die Kunden häufig das Schicksal, daß das von ihnen dem Vermittler jeweils für die Durchführung von Börsentermingeschäften zur Verfügung gestellte Geld, statt die erfhofften Gewinne einzubringen, ganz oder teilweise verlosren ist. Nehmen sie danach den Vermittler vor den staatlichen Gerichten auf Schadensersatz in Anspruch, wobei sie geltend machen über die Risiken, die mit derartigen Geschäften verbunden sind, nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein, erhebt der Vermittler regelmäßig den Einwand der Schiedsabrede aus § 1027a ZPO a.F., der inhaltlich weitgehend § 1032 Abs. 1 ZPO n.F. entspricht. Ob die Einrede Erfolg hat, ist in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich entschieden worden. ..... Ergebnis: AGB-Schiedsverträge zwischen Vermittelrn von Börsentermingeschäften und Verbrauchern sind unwirksam, §§ 9, 3 AGBG, soweit der Kunde die Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluß des Vertrages geltend macht und die Klauseln auch Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung gegen den Verwender und dessen Geschäftsführung umfassen sollen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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