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ID:17370
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Aktiengesellschaften; Stimmrecht; Beteiligungen; Mitteilungspflicht; Aktionäre; Aktienhandel; Wertpapieraufsicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Witt, Carl-Heinz
Title:Die Änderungen der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach §§ 21ff. WpHG und § 20 f. AktG durch das Dritte Finanzmarkförderungsgesetz und das "KonTraG"
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1153
Publishing date:06/06/1998
Über die Vorschriften hinaus, die nun die Anwendungsbereiche der beiden genannten Regelungskomplexe voneinander abgrenzen, hat das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eine -weitgehende- Harmonisierung der privatrechtlichen Rechtsfolgen einer Verletzung der Mitteilungs- bzw. Veröffentlichungspflichten nach §§ 20 Ans. 7, 21 Abs. 4 AktG, 28 WpHG sowie einige weitere Änderungen eben dieser Vorschriften und schließlich auch der §§ 21, 25, 29 WpHG gebracht, auf die im Folgenden ebenfalls einzugehen sein wird. Sämtliche Neuerungen sind am 01. 04.1998 in Kraft getreten. Außerdem ist es auch im Rahmen der jüngst erfolgten Aktienrechtsreform, d.h. durch das "KonTraG", zu einer Änderung des § 25 WpHG gekommen, und zwar mit wirkung zum 01. 05.1998. Bevor jedoch auf alle Änderungen der §§ 21 ff WpHG und der §§ 20 f- AktG im einzelnen eingegangen wird (II und III) sollen die beiden Regelungskomplexe - und zwar so, wie sie bisher galten bzw. unverändert gelten - kurz vorgestellt werden (I). Eine Stellungnahme zum Stand der Harmonisierung wird den Abschluß bilden (IV).
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 25/06/98. Last changed: 25/06/98.
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