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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17332 | Type: | L/documents; literature | Area: | FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche | Keywords: | Wertpapiergeschäfte; EG-Richtlinien; Insider-Geschäfte | Countries/Regions: | 01..US/United States | Author(s): | Lange, Barbara | Title: | Neue Entwicklung im US-amerikanischen Insiderrecht - Supreme Court bestätigt misappropriation theory | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 525 | Publishing date: | 03/14/1998 | (...) 2. Anlaß für den Theorienstreit zwischen den Circuit Courts waren Sachverhalte, in denen die Täter corporate outsider waren, d.h. unternehmensexterne Personen, die zu den (gegenwärtigen oder potentiellen) Aktionären der Gesellschaft, in deren Papiere sie handelten, in keiner Beziehung standen. Diese Personen konnten bisher (außer sie unterlagen der tippee Haftung) nur nach der höchstrichterlich noch nicht gebilligten misappropriation theory als Insider erfaßt werden. (...) 5. Die EG-Insiderrichtlinie und das deutsche Wertpapierhandelsgesetz enthalten in bezug auf den Begriff des Insiders für die hier relevanten Konstellationen eindeutige Vorgaben. Im Sinne einer mehr marktbezogenen als unternehmensbezogenen Regelung werden alle unternehmensexternen Insider, die berufsmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, erfaßt, d.h. auch solche, die Kenntnis von einer Insidertatsache erlangt haben, ohne zum Unternehmen in einer vertraglichen Beziehung oder in einem wie auch immer gearteten Verhältnis zu stehen. Insider und outsider trading ist gleichermaßen verfolgbar. Dagegen bestehen im häufig als Vorbild dienenden US-amerikanischen Insiderrecht bezüglich der Frage, wer als Insider erfaßt werden soll, erhebliche Unklarheiten. Die Erfolge der SEC in bezug auf die Verfolgung von Insiderfällen mögen den Eindruck erweckt haben, daß das zugrundliegende Recht vollkommen ausgereift sei. Dies ist, wie diese Ausführungen gezeigt haben, nicht der Fall. Das hohe Ansehen des US-amerikanischen Insiderrechts beruht vielmehr auf einer ständigen Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten, ohne das Rechtssicherheit über die Grundlagen der Insiderregulierung und ein in sich konsistentes Konzept dieser Regulierung bestehen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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