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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17306 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe | Keywords: | Kredite; Stiftungen; Kreditwesengesetz; KWG; Anwendungsbereich; Bankenaufsicht; EG-Richtlinien; Zinssatz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Hammen, Horst | Title: | KWG-rechtliche und EG-rechtliche Aspekte des Kreditgeschäfts in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 741 | Publishing date: | 04/11/1998 | Anlaß der Untersuchung ist ein vom Verwaltungsgericht Berlin vor dem Inkrafttreten der 6. KWG-Novelle rechtskräftig entschiedener Rechtsstreit, in dem zu beurteilen war, ob eine nicht rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die aus ihrem von einem Studentenwerk, der Klägerin, verwalteten Vermögen von über 1 Mio. DM mehr als 100 zinslose Darlehen bis zu einem Betrag von 5.000,-- DM, in Ausnahmefällen bis zu 1.000,-- DM an Studenten gewährt, das Kreditgeschäft ausübt. Dieser Frage kann man sich - und das haben die an diesem Rechtsstreit Beteiligten getan - in zwei Schritten nähern. Zunächst ist klärungsbedürftig, welchen Inhalt der deutsche Gesetzgeber dem Begriff des Kreditgeschäfts im KWG gegeben hat (Unten II.) Sodann ist zu erwägen, ob diese Begriffsbestimmung durch das EG-Recht, insbesondere durch die Regelungen der 1. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie (77/780/EWG) überprägt wird (Unten III.). ...... IV. Zusammenfassung das Kreditgeschäft ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG Bankgeschäft, auch wenn es nicht zusammen mit dem Einlagengeschäft oder einem anderen Bankgeschäft betrieben wird. Hieran ändert der auf Einlagenkreditinstitute beschränkte Anwendungsbereich der 1. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie nichts, weil der nationale Gesetzgeber darin frei ist, den Kreis der der Bankenaufsicht unterworfenen Geschäfte weiter zu ziehen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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