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ID:17301
Type:L/documents; literature
Area:KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe
Keywords:Verbraucherkredite; Konsumentenkredite; EG-Richtlinien; Verbraucherschutz
Countries/Regions:04..CH/Switzerland
Author(s):Wiegand, Wolfgang
Title:Neues Konsumkreditrecht in der Schweiz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1477
Publishing date:08/26/1995
Seit dem 1. April 1994 gilt in der Schweiz das Konsumkreditgesetz (KKG), das die beiden EU-Richtlinien über den Verbraucherkredit im sog. autonomen Nachvollzug in nationales Recht umsetzt. Gegen Ende des letzten Jahres hat dann das schweizerische Bundesgericht entschieden, daß die von mehreren Kantonen erlassenen Vorschriften, die weiterreichende Regelungen für das Konsumkreditrecht vorsehen, nicht verfassungswidrig sind und deshalb prinzipiell neben dem KKG zur Anwendung kommen. Damit hat sich die Rechtslage im Konsumkreditrecht der Schweiz in kurzer Zeit zweimal grundlegend verändert. In folgenden wird die - für alle Beteiligten und Betroffenen nur noch schwer überschaubare Situation geschildert.

Mit dem KKG wurde ein Gesetz geschaffen, das das Konsumkreditgeschäft vor allem durch formale Inhaltsbestimmungen regelt und damit einen Verbraucherschutz durch Aufklärung und Transparenz zu erreichen versucht. Über den Mindeststandard der EU-Richtlinien wollte der schweizerische Gesetzgeber im Streben nach Europakompatibilität mit dem KKG grundsätzlich nicht hinausgehen. Der Verzicht auf materiellen Verbraucherschutz auf nationaler Ebene hat aber nun zur Folge, daß auf kantonaler Ebene eine nur schwer überblickbare Vielfalt von inhaltlichen Schutzbestimmungen für das Verbraucherkreditwesen entsteht. Wer sich in der Schweiz mit Konsumkreditgeschäften zu befassen hat, muß totz des neuen nationalen Gesetzes die kantonalen Konsumkreditregelungen berücksichtigen. Immerhin ist nicht auszuschließen, daß diese Rechtszersplitterung die Bemühungen des Bundes um eine umfassende Verbraucherkreditgesetzgebung beschleunigen wird.

Zunächst wird die Entstehung des KKG, seine Stellung innerhalb des Bundesrechts und - wie erwähnt von besonderer Bedeutung - sein Verhältnis zum kantonalen Recht dargestellt, ehe auf die wichtigsten Bestimmungen des KKG kurz eingegangen wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 30/04/98. Last changed: 30/04/98.
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