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ID:17293
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; ET/private Haushalte: Steuern, Kapitzalerträge -Besteuerung, Steueroasen, Kapitalflucht
Keywords:Aufsichtsrat; Vorstand; Aktiengesellschaften; Kreditinstitute; Steuerhinterziehung; Bankgeheimnis
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Meincke, Eberhard
Title:Geheimhaltungspflichten im Wirtschaftsrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:749
Publishing date:04/11/1998
Der Bereich der arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Geheimhaltungspflichten wirft z.Zt. keine besonderen Probleme auf. Hingegen werden die staatlichen Informationsbefugnisse gegenüber Banken in bedenklicher Weise ausgeweitet und damit das Bankgeheimnis als Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde in Frage gestellt. Die Banken werden "von der Steuerfahndung wie einezu ihren Gunsten eingerichtete Buchführung benutzt" Dies wird durch die teilweise neu geschaffenen Dokumentationspflichten der Banken gefördert.

Zwar entfaltet das Bankgeheimnis aufgrund seiner vertraglichen Natur im Verhältnis zum Staat nur eine begrenzte Wirkung. Auch ein verfassungsrechtlicher Rang ist dem Bankgeheimnis nicht zuzusprechen Zu berücksichtigen sind aber, wie bei jedem staatlichen Eingriff, die Rechte der Beteiligten, also des Kunden und der Bank. Auch die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Bankgeheimnisses für eine funktionierende Kreditwirtschaft sollte nicht außer Acht gelassen werden. Der letzte Beschluß des BFH vom 28. Oktober 1997 läßt zumindest erkennen, daß auch in Steuerverfahren ein Kernbestand erhalten bleiben soll.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 07/05/98. Last changed: 14/08/01.
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