FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17257)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17257
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Globalzession; Sicherungsübereignung; Freigabeklausel; Übersicherung; Deckungsgrenze; Kreditsicherheiten; Freigabeverpflichtung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Schröter, Jürgen
Title:Die Freigabe von Globalsicherheiten
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2193
Publishing date:11/22/1997
Die Frage, ob bei den Globalsicherheiten, also Globalzession und Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand, eine qualifizierte Freigabeklausel, d.h. eine vertragliche Regelung mit fester Deckungsgrenze und festen Bewertungsmaßstäben, erforderlich ist, führte inzwischen zu zwei Vorlagebeschlüssen an den Großen Senat für Zivilsachen und gehört laut Canaris "zu den spektakulärsten privatrechtlichen Kontroversen der letzten Jahre, ja wohl geradezu des letzten Jahrzehnts", eine Formulierung, die auch die FAZ aufgegriffen hat.
Die große Wende kam mit den beiden schon genannten Entscheidungen des III. und des VIII. Senats aus dem Jahre 1989, die mit der Rechtsfolge verbunden waren, daß nicht nur die Freigabeklausel, sondern die Sicherheitenbestellung insgesamt unwirksam war. Als dann der IX. Senat mit Urteil vom 19. März 1992 die verschärften Anforderungen auf die Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand ausdehnte, mußte befürchtet werden, daß eine sogenannten qualifizierte Freigabeklausel, d.h. feste Deckungsgrenze und feste Bezugsgröße für die Bewertung des Sicherungsgutes, bei allen Sicherungsverträgen notwendig wird, also auch bei Singularsicherheiten, wie die Abtretung einzelner Forderungen oder die Sicherungsübereignung einzelner Gegenstände.

Zusammenfassende Bewertung
Die Lösung des IX. Senats hat den Vorteil einer berechenbaren Freigabeverpflichtung, aber zu dem Preis völlig realitätsfener Bewertungsansätze, die allen Globalsicherheiten zugrundegelegt werden müßten. Die Lösung des XI. Senats hat den Vorteil einer angemessenen Einzelfallgerechtigkeit, diese ist aber im Streitfall nur erreichbar nach schwierigen Berechnungen, notfalls sogar Sachverständigengutachten.
Wenn man jetzt berücksichtigt, daß in der Kreditpraxis Streitigkeiten über die Freigabe von Sicherheiten kaum vorkommen, spricht alles für die Lösung des XI. Senats. Dies sollte jedoch ergänzt werden um eine die gesicherten Forderungen fest umreißende Deckungsgrenze.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 16/04/98. Last changed: 16/04/98.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.