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ID:17254
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:EG-Gemeinschaftsrecht; EG-Richtlinien; Gesetzgebung; Werbung; Wettbewerbsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Meyer, Wilhelm
Title:RL vergleichende Werbung verabschiedet
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2279
Publishing date:11/29/1997
Nach mehr als 6jährigen kontroversen und zähen Verhandlungen wurde die Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung nunmehr verabschiedet.

Bedingungen für vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung ist zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind (neu eingefügter Art. 3a):
- keine Irreführung im Sinne der RL 84/450
- Vergleich von Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung
- objektiver Vergleich einer oder mehrerer wesentlicher relevanter, nachprüfbarer und typischer Eigenschaften, zu denen auch der Preis gehören kann
- keine Verwechslung auf dem Markt zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den Marken, den Handelsnamen, anderen Unterscheidungsmerkmalen, den Waren oder den Dienstleistungen des Werbenden und denen eines Mitbewerbers
- keine Herabsetzung oder Verunglimpfung weder von Warenzeichen, Handelsnamen oder anderen Unterscheidungsmerkmalen noch vor den Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers
- Beziehung bei Waren mit Ursprungsbezeichnung in jedem Fall auf Waren mit der gleichen Bezeichnung
- kein unlauterer Vorteil aus dem Ruf eines Warenzeichens, des Handelsnamens oder anderer Unterscheidungsmerkmale eines Mitbewerbers oder der Ursprungsbezeichnung von Konkurrenzerzeugnissen
- keine Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer Ware oder Dienstleistung mit geschützter Marke oder geschütztem Handelsnamen.
Diese Bedingungen gelten auch für den Vergleich bei einem Sonderangebot.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 16/04/98. Last changed: 16/04/98.
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