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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17254 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | EG-Gemeinschaftsrecht; EG-Richtlinien; Gesetzgebung; Werbung; Wettbewerbsrecht | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Meyer, Wilhelm | Title: | RL vergleichende Werbung verabschiedet | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2279 | Publishing date: | 11/29/1997 | Nach mehr als 6jährigen kontroversen und zähen Verhandlungen wurde die Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung nunmehr verabschiedet. Bedingungen für vergleichende Werbung Vergleichende Werbung ist zulässig, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind (neu eingefügter Art. 3a): - keine Irreführung im Sinne der RL 84/450 - Vergleich von Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung - objektiver Vergleich einer oder mehrerer wesentlicher relevanter, nachprüfbarer und typischer Eigenschaften, zu denen auch der Preis gehören kann - keine Verwechslung auf dem Markt zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den Marken, den Handelsnamen, anderen Unterscheidungsmerkmalen, den Waren oder den Dienstleistungen des Werbenden und denen eines Mitbewerbers - keine Herabsetzung oder Verunglimpfung weder von Warenzeichen, Handelsnamen oder anderen Unterscheidungsmerkmalen noch vor den Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers - Beziehung bei Waren mit Ursprungsbezeichnung in jedem Fall auf Waren mit der gleichen Bezeichnung - kein unlauterer Vorteil aus dem Ruf eines Warenzeichens, des Handelsnamens oder anderer Unterscheidungsmerkmale eines Mitbewerbers oder der Ursprungsbezeichnung von Konkurrenzerzeugnissen - keine Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer Ware oder Dienstleistung mit geschützter Marke oder geschütztem Handelsnamen. Diese Bedingungen gelten auch für den Vergleich bei einem Sonderangebot. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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