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ID:17224
Type:L/documents; literature
Area:BG/Geschäftsbanken, Investmentbanken, Privatbanken, BdB; CA/Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, Beteiligungs-, Vermögensverwaltungs-, Vermögensberatungs-,Immobilien-, Kapitalanlagegesellschaften, Initatoren
Keywords:Kreditinstitute; Kreditwesengesetz; KWG; EG-Gemeinschaftsrecht; Bankenaufsicht; Wertpapieraufsicht; Haftung; Eigenkapital; Großkredite
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Mielk, Holger
Title:Die wesentlichen Neuregelungen der 6. KWG-Novelle - Teil I
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2200
Publishing date:11/22/1997
Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen
Mit dem verabschiedeten gesetzgeberischen Maßnahmenpaket werden die EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie vom 10. Mai 1993, die EU-Kapiteladäquanzrichtlinie vom 15. März 1993 und die BCCI-Folgerichtlinie vom 29. Juni 1995, wenn auch verspätet in deutsches Recht transformiert. Über die bloße Umsetzung der Richtlinienvorgaben hinaus hat der Gesetzgeber mit der 6. KWG-Novelle die Möglichkeit ergriffen, die Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse der Bankenaufsicht zu erweitern, um eine effektivere Bekämpfung des sog. "grauen" (treffender wäre wohl die Bezeichnung "pechschwarzen") Kapitelmarkts zu ermöglichen, die allerdings vielen noch nicht ausreichend erscheint. Schließlich hat der Gesetzgeber begrüßenswerterweise auch die Gelegenheit genutzt, das Dickicht des Bankenaufsichtsrechts in Teilbereichen auf ein vertretbares Maß zurückzuschneiden. Durch die entsprechenden Deregulierungen werden die betroffenen Wirtschaftskreise von unnötigen oder nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen entlastet.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 20/03/98. Last changed: 20/03/98.
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