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ID:17216
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Computerbörse; Xetra; Regionalbörsen; Kontrahierungszwang
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Köndgen, Johannes;Mues, Jochen
Title:Zwangslizenz für XETRA?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:53
Publishing date:01/10/1998
Am 28. November 1997 ist an der Frankfurter Wertpapierböse (FWB) XETRA, ein im Auftrag des Betreibers der FWB - der Deutsche Börse AG (DBAG) - entwickeltes elektronisches Börsenhandelssystem in Betrieb genommen worden. während noch der Entwurf der Bundesregierung keine dieses System betreffende Regelung enthielt, ist die infolge von dessen Einführung erwartete - bzw. befürchtete - Kräfteverschiebung in der deutschen Börsenlandschaft ein zentrales Petitum in der Stellungnahme des Bundesrates. Letztere zielt im wesentlichen auf eine Neufassung des § 7a BörsG. Danach ist bisher die Teilnahme an einem elektronischen Handelssystem nicht an eine börsenrechtliche Zulassung an derjenigen Börse geknüpft, die das Handelssystem eingeführt hat; vielmehr reicht es aus, wenn der Handelsteilnehmer an einer beliebigen inländischen Wertpapierbörse zugelassen ist. Diese Vereinfachung soll in Zukunft entfallen.
Neben der scheinbar geringfügigen Änderung des § 7a BörsG - der seinerseits erst 1994 durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz im Hinblick auf IBIS eingefügt worden ist - soll die Vorschrift nach dem Willen der Länderkammer noch um einen Absatz folgenden Wortlauts erweitert werden:
"Der Inhaber des Nutzungs- und Verwertungsrechts eines an einer Wertpapierbörse durch die Börsenordnung geregelten elektronischen Handelssystems hat jeder anderen Wertpapierbörse auf deren Verlangen die Einführung des Systems an der betreffenden Börse zu angemessenen Bedingungen zu gestatten. Das Nähere über die Einführung des Systems regelt die Börsenordnung."
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 20/03/98. Last changed: 20/03/98.
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