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Result No. 1 / 1: |
ID: | 17213 |
Type: | L/documents; literature |
Area: | KS/Sicherheiten, Bürgschaft |
Keywords: | Bürgschaftsvertrag; Bürgenhaftung; Haftungsumfang; Mängelrüge; Kaufpreis; Einreden; Akzessorietät |
Countries/Regions: | 04EUDE/Germany |
Author(s): | Schwarz, Günter Christian |
Title: | Die Rechte des Kaufpreisbürgen bei mangelhafter Kaufsache |
Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications |
Publishing house: | Keppler, Lehmann |
Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] |
ISSN: | 0342-6971 |
Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut |
Extent: | 116 |
Publishing date: | 01/17/1998 |
IV. Ergebnis Ein Gewährleistungsanspruch aus § 462 BGB gewährt eine allgemeine Mängeleinrede, die in § 478 BGB vorausgesetzt wird. Diese Mängeleinrede ist eine Einrede i.S.d. § 768 BGB. sie kann auch von dem Bürgen gegen die die Kaufpreisforderung sichernde Bürgschaft geltend gemacht werden, nach Verjährung der Mängelgewährleistungsaussetzungen des § 478 BGB. Die Mängeleinrede des Bürgen hat weder rechtsgestaltende Wirkungen (Herstellungstheorie) für den Käufer aks Hauptschuldner, noch stellt sie ein Angebot auf Abschluß eines Wandlungsvertrages (Vertragstheorie) dar. Der Käufer (Hauptschuldner) kann auch im Falle der Geltendmachung der Mängeleinrede durch den Bürgen die mangelhafte Sache behalten. Der Bürge haftet aber auf den (Zeit-)Wert (§ 472 BGB) der mangelhaften Sache. Ein Verzicht des Käufers auf die Mängeleinrede wirkt gem. § 768 Abs. 2 BGB nicht zu Lasten des Bürgen. |
Language(s): | de/german |
Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |