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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17175 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Aktien; Aktienanlage; Währungsunion,EU; Euro; Nennwert | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Ekkenga, Jens | Title: | Vorzüge und Nachteile der nennwertlosen Aktie | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1645 | Publishing date: | 08/30/1997 | 1. Anlaß der rechtspolitischen Diksussion: Die Umstellung der Aktiennennwerte von DM auf Euro Die rechtspolitische Kontroverse um die Einführung der nennwertlosen Aktie geht in die dritte Runde, nachdem sich der Gesetzgeber im Zuge der Aktienrechtsreformen von 1937 und 1965 letztlich doch den Gegnern dieses Finanztitels angeschlossen und sich für die Nennbetragsaktie entschieden hatte. Wie es scheint, werden die Befürworter der nennwertlosen Aktie diesmal mehr Gehör finden, weil ein historisches Ereignis bevorsteht, das die Hauptversammlungen in ihrer Eigenschaft als Satzungsgeber voraussichtlich vor einige Probleme stellen wird: Sie werden dafür sorgen müssen, daß die Aktiennennbeträge nach der Währungsumstellung nicht auf gebrochene Euro-Nennwerte lauten. Denn Aktien mit gebrochenen Nennwerten lassen sich schwerer handeln und vermitteln weniger Transparenz. Darüber hinaus entspricht die optische Glättung der Nennbeträge einem rechtlichen Erfordernis, da das Grundkapital bei bloßer Umrechnung von DM auf Euro in den allermeisten Fällen nicht auf einen vollen Euro-Betrag lauten würde. Nach geltendem Recht läßt sich die Umstellungsaufgabe unter Umständen durch eine Satzungsänderung lösen, die die Nennbeträge der Aktien neu ordnet (vgl. § 23 Abs. 3 Ziff. 4 AktG). Allerdings wird sich eine solche Neustückelung in der Regel nicht bewerkstelligen lassen, ohne zugleich auch das Grundkapital zu ändern, denn gem. § 1 Abs. 2 entspricht das Grundkapital der Summe der Aktiennennwerte. Fazit Der Qualitätsvergleich hat ergeben, daß die nennwertlose Aktie in der Form der Stückaktie der herkömmlichen Nennbetragsaktie in etwa ebenbürtig ist. Dem verbreiteten Pauschalurteil, wonach die nennwertlose Aktie das durchgängig transparentere Papier ist, kann hingegen nicht gefolgt werden. Die Einführung der Quotenaktie ist in keinem Fall empfehlenswert. Darüber hinaus erlaubt das europäische Recht die Einführung der Stückaktie nur mit der Maßgabe, daß jeder Anteil weiterhin einen Ausschnitt aus dem Grundkapital beträgt (sog. unechte nennwertlose Aktie), damit das Prinzip der Kapitalaufbringung im Falle der Grundkapitalerhöhung gewahrt bleibt. Wenn die unechte nennwertlose Aktie in der Form der Stückaktie eingeführt wird, sollte der Gesetzgeber zugleich dafür sorgen, daß Änderungen im Mitgliederbestand stets sogleich in die Satzung aufgenommen werden müssen und daß dieser Teil der Satzung vollwertig und zeitnahme Publizität genießt. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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