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ID:17162
Type:L/documents; literature
Area:BG/Geschäftsbanken, Investmentbanken, Privatbanken, BdB
Keywords:Beschwerden; Beschwerdemanagement; Geschäftsbanken; Streitschlichtung,außergerichtliche; Schlichtungsverfahren; Kundenservice; Ombudsmann; Verbraucherschutz; Bankensicherheit
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Parsch, Leo
Title:5 Jahre Schlichtungsverfahren der privaten Banken
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1228-1231
Publishing date:06/28/1997
Bei dem Schlichtungsverfahren handelt es sich - das wurde von manchen Bankkunden nicht richtig gesehen, gehört aber zum Grundverständnis des Verfahrens - nicht um eine einem Zivilprozeß ähnliche Einrichtung. Das Schlichtungsverfahren wurde den privaten Banken nicht staatlich verordnet. Es ist keine Neben- oder Ersatzgerichtsbarkeit. Vielmehr stellt es eine - das muß immer wieder betont werden - freiwillige, kostenlose und risikofreie Serviceleistung der privaten Banken für ihre Kunden im Rahmen verbraucherpolitischer Erwägungen dar. In - im Vergleich zu den gerichtlichen Prozeßordnungen - bewußt aufgelockerter formaler Ausgestaltung sollen Meinungsverschiedenheiten zwischen den privaten Banken und deren Kunden - wie immer auch die Bankkunden ihre Anliegen im Einzelfall bezeichnen mögen - völlig unabhängig von einem Zivilprozeß so frühzeitig, wie nur möglich, beigelegt werden.
(...)
Der Rückblick auf fünfjährige Schlichtertätigkeit erlaubt die Festellung, daß das Schlichtungsverfahren der privaten Banken der ihm zugedachten Aufgabe gerecht geworden ist. Es stellt für die Bankkunden gegenüber der Zeit vor dem 1. Juli 1992 einen respektablen Zugewinn dar. Natürlich war es nicht möglich - und wird es auch künftig nicht möglich sein -, sämtliche Bankkunden, die das Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen hatten, gemäß ihren jeweiligen persönlichen Vorstellungen zufriedezustellen. Hierin tritt aber kein Mangel des Verfahrens zutage; denn auch in Prozessen vor den staatlichen Gerichten gibt es - was jedermann weiß - nicht nur begründete, sondern auch unbegründete Klagen. Eine Gesamtbeurteilung ist vielmehr notwendig, um Bedeutung und Wert des Schlichtungsverfahrens richtig erfassen zu können. Sie fällt positiv aus. Daß in einer renommierten Zeitung das Schlichtungsverfahren als "segensreiche Einrichtung" gewürdigt wurde, soll schließlich nicht unerwähnt bleiben.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 09/01/98. Last changed: 09/01/98.
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