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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17160 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZO/online Zahlungsverkehr: micro-payment, e-commerce, digitale Zahlungsmittel, pay pal | Keywords: | Zahlungsverkehr,bargeldloser; electronic-banking; electronic-cash; Internet; Kreditinstitute; Zahlungsmittel,digitales | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Escher, Markus | Title: | Bankrechtsfragen des elektronischen Geldes im Internet | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1173-1185 | Publishing date: | 06/21/1997 | Schlußbetrachtung Die bankrechtlichen Probleme des elektronischen Geldes im Internet können hier nur angerissen werden, da zunächst noch weitere bankpraktische Erfahrungen sowie die individuell zu verwendenden Vertragsbedingungen abzuwarten sind. Im Rahmen einer ersten Untersuchung können jedoch folgende bankrechtliche Ergebnisse bei Verwendung elektronischen Geldes im Internet, beispielsweise durch ecash, festgehalten werden: a) Elektronisches Geld wie ecash kann wertpapierähnlich als "Wertdaten" oder "digitalisierte Inhaberschuldverpflichtungen" verstanden werden. b) Dem Erwerb digitaler Münzen durch den Bankkunden liegt ein Kaufvertrag mit seiner Hausbank zu Grunde. c) Die Bezahlung mit elektronischem Geld wirkt ähnlich einer Scheck- oder Geldkartenzahlung nur erfüllungshalber nach § 364 Abs. 2 BGB. d) Die Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld stellt als "Netzgeldgeschäft" eine bankerlaubnispflichtige Tätigkeit nach der Neufassung des § 1 KWG dar. e) Die Ausgabe von digitalem Geld durch Kreditinstitute verstößt nicht gegen Vorschriften des Bundesbankgesetzes und führt nicht zu erweiterten Mindestreservepflichten nach § 16 BBankG. f) Für die Ausgabe und Annahme digitaler Münzen besteht noch keine Identifizierungspflicht nach § 2 Abs. 1 GwG. g) Im Gegensatz zu elektronischem Geld werden andere Zahlungsformen im Internet wie kreditkartenbasierende Zahlungen keine bedeutenden bankrechtlichen Fragen aufwerfen, da in diesen Fällen das Internet nur als Kommunikationsmedium instrumentalisiert wird. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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