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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17144 | Type: | L/documents; literature | Area: | BG/Geschäftsbanken, Investmentbanken, Privatbanken, BdB | Keywords: | Kreditinstitute; Moratorium; Aufrechnung; Insolvenzabwehr; Insolvenzverfahren | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Zietsch, Udo | Title: | Zur Frage der Zulässigkeit von Aufrechnungen während eines Moratoriums nach §§ 46, 46 a KWG | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 954-957 | Publishing date: | 05/17/1997 | Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAA) kann auf der Grundlage der Vorschriften des Kreditwesengesetzes ein vorübergehendes Moratorium über Geldinstitute verhängen. Von einem solchen Moratorium des BAA waren zuletzt im Jahre 1995 die Bankhäuser Fischer und Mody Privatbank, beide Hamburg, und das Bankhaus Krebs, Freiburg i. Br., betroffen. Das über ein Kreditinstitut durch das BAA angeordnete Moratorium setzt nach §§ 46, 46 a KWG voraus, daß ein Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern vorliegt (§ 46 Abs. 1 Satz 1 KWG) und das Kreditinstitut einer konkreten Konkursgefahr ausgesetzt ist (vgl. § 36 a Abs. 1 KWG mit den Worten "zur Vermeidung des Konkurses"). Sind diese Voraussetzungen gegeben, so steht dem BAA ein in § 46 a Abs. 1 Satz 1 KWG geregelter Maßnahmenkatalog zur Verfügung, wonach es vorübergehend ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot an das Kreditinstitut erlassen (Nr. 1), die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft anordnen (Nr. 2) und die Entgegennahme von Zahlungen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber dem Kreditinstitut bestimmt sind, verbieten kann, es sei denn, die Sicherungseinrichtung eines Verbandes der Kreditinstitute übernimmt es, die Berechtigten in vollem Umfang zu befriedigen (Nr. 3). Trotz der gesetzlichen Regelung des vom BAA zu verhängenden Moratoriums in den §§ 46, 46 a-c KWG ist bisher nicht geklärt, welche Auswirkung das Moratorium auf die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung seitens der Gläubiger des vom Moratorium betroffenen Kreditinstitutes hat. Dieses Problem soll im Rahmen der nachfolgenden Untersuchung erörtert werden. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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