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ID:17141
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Übernahme,feindliche; Übernahmeangebote; Aktiengesellschaften; Aktionäre; Stimmrecht; Beteiligungen; Unternehmen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Baumann, Karl-Hermann
Title:Der neue Verhaltenskodex für Unternehmensübernahmen sorgt für größere Transparenz am Kapitalmarkt
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:901-902
Publishing date:05/18/1996
Die Börsensachverständigenkommission (BSK) beim Bundesfinanzministerium hat im Juli 1995 einen Übernahmekodex verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit diesem Schritt wurde kein Neuland betreten. Die Kommission hatte bereits 1979 Leistätze für öffentliche Übernahmeangebote aufgestellt, die jetzt erweitert und den aktuellen Entwicklungen angepaßt wurden. Der neue, in wesentlichen Punkten veränderte Kodex ist ein weiterer Schritt, den Finanzplatz Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten und die Aktionärsrechte zu stärken. Damit ist das Regelwerk des Kapitalmarktes nach dem seit Januar 1995 gültigen Zweiten Finanzmarktförderungsgesetz um einen wichtigen Baustein ergänzt worden. Eine Reihe europäischer Länder hat bereits entsprechende Regelungen getroffen.
Ziel der BSK war es, mit dem Kodex ein Rahmenwerk für die Abwicklung von Unternehmensübernahmen zu schaffen; mit fairen Bedingungen sowohl für die Wertpapierinhaber der Zielgesellschaft, als auch für den Bieter. Der Kodex soll dabei eine neutrale Position einnehmen.
Der Übernahmekodex enthält zwei wesentliche Neuerungen. Zunächst ist in den Kodex ein sog. Pflichtangebot aufgenommen worden, wie es an den meisten europäischen Kapitalmärkten üblich ist. Dabei wird der Bieter verpflichtet, bei Überschreiten bestimmter Beteiligungsgrenzen den restlichen Aktionären der Zielgesellschaft ein Kaufangebot zu unterbreiten. Für das Pflichtangebot spricht - und das war für die BSK entscheidend -, daß für alle Aktionäre der Zielgesellschaft im Übernahmefall gleiche Bedingungen geschaffen werden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 18/12/97. Last changed: 18/12/97.
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