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ID:17132
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche
Keywords:Geldanlage; Wertpapiergeschäfte; Anleger,private; Aufklärungspflichten; Geldwäsche; Bankgeheimnis; Steuerhinterziehung; Mitteilungspflicht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Raeschke-Kessler, Hilmar
Title:Grenzen der Dokumentationspflicht nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 WpHG
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1764-1768
Publishing date:09/28/1996
Die beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht vom 23. März 1994 und vom 13. Dezember 1994 haben die Wetl der Banken in Deutschland verändert. Mit ihnen wurden die Verfassungsbeschwerden einer Bank zurückgewiesen, die versucht hatte, sich gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume und gegen die Beschlagnahme von Kontounterlagen ihrer Privatkunden zu wehren. Seitdem ist der Tagespresse immer wieder zu entnehmen, daß Bankzentralen und/oder Bankfilialen von Beamten der Staatsanwaltschaft und/oder Steuerfahndung durchsucht und dabei in großer Zahl Bankunterlagen und Kontounterlagen beschlagnaht worden sind. Den Gründen für diese Aktionen soll hier nicht nachgegangen werden, ebensowenig der Frage, ob sie zu Recht ider Unrecht erfolgten. Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist lediglich das Ergebnis: Die Banken können ihre Kunden zur Zeit nicht wirksam vor dem Zugriff von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung auf deren Kontounterlagen schützen. Für beide Behörden ist die Versuchung groß, Kreditinstitute gelegentlich wie eine zu ihren Gunsten eingerichtete Buchführung der Steuerschuldner (= Bankkunden) zu benutzen.
In zeitlicher Nähe, aber unabhängig von der Entwicklung, wie sie durch die beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet worden ist, hat der Gesetzgeber in § 31 Abs. 2 Nr. 1 WpHG die Banken und sonstigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, sich bei Kunden, die Wertpapiergeschäfte tätigen wollen, über deren finanzielle Verhältnisse zu erkundigen. Die Pflicht, nach den finanziellen Verhältnissen zu forschen, dient - nach den Intentionen des Gesetzgebers - deren Schutz. Sie soll die bank bzw. das Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen in die Lage versetzen, dem Kunden "eine auf seine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Anlage zu empfehlen". Diese Pflicht ist neu; sie gab es bisher nicht, auch nicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Es sind aber gerade auch die finanziellen Verhältnisse der Wertpapierkunden, die Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung veranlaßt haben und veranlassen, Geschäftsstellen der Banken zu durchsuchen und Kontounterlagen zu beschlagnahmen. Informationen über den finanziellen Status des Kunden, welche die Bank zu dessen Schutz eingeholt hat, könne so zu seinem unmittelbaren Nachteil ausschlagen, wenn Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung bei einer Beschlagnahme von Kotnounterlagen hierauf zurückgreifen. Daraus entsteht ein Spannungsverhältnis, das nach meiner Auffassung bisher ungelöst ist.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 12/12/97. Last changed: 12/12/97.
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