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ID:17122
Type:L/documents; literature
Area:ZI/Zahlungsverkehr: international, grenzüberschreitend
Keywords:Währungsunion,EU; Euro
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Schefold, Dietrich
Title:Die Europäischen Verordnungen über die Einführung des Euro
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Publishing date:11/23/1996
I. Einführung
1. Vorgeschichte der beiden Verordnungsentwürfe
Seit Juni diesen Jahres gibt es einen Entwurf der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Rates über den Rechtsrahmen für die Verwendung des Euro. Die weiteren Arbeiten der Kommission an diesem Entwurf haben zu Vorschlägen der Kommission für zwei Verordnungen des Europäischen Rates über die Einführung des Euro (Art. 109 I Abs. 4 EGV) und über einige Bestimmungen zu diesem Zwecke (Art. 235 EGV) geführt. Auf seiner Tagung in Madrid am 15./16. Dezember letzten Jahres hatte der Europäische Rat beschlossen, daß es endgültige Entwürfe des Rates spätenstens Ende 1996 geben soll.
Eine Verordnung über die Einführung des Euro soll am 1.1.1999 in Kraft treten, wenn es zur Einfürhung einer einheitlichen Währung kommt, durch welche die Währungen der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten ersetzt werden. Auch dies hat der Europäische Rat in Madrid festgelegt. Der Rat hat aber kein Datum genannt, bis zu dem die Verordnungen verabschiedet werden.
Eine Verabschiedung einer Verordnung über die Einführung des Euro wird nicht vor 1998 erfolgen können. Erst dann steht fest, welche Mitgliedstaaten die Konvergenzkriterien erfüllen und am 1.1.1999 an der Währungsunion teilnehmen. Zum Inhalt der Verordnung gehört aber die Nennung der Mitgliedstaaten, die an der Währungsunion teilnehmen und deren Währung am 1.1.1999 durch den Euro ersetzt wird.
Im Zusammenhang mit Erörterungen des Entwurfs der Kommission in seiner ursprünglichen Fassung wurde vor allem geltend gemacht, daß aus Gründen der Rechtssicherheit mit dem Inkrafttreten einer Regelung über die Kontinuität langfristiger Verträge nicht bis zum 1.1.1999 gewartet werden dürfe, sondern es im Vorgriff auf die 1998 zu verabschiedende und am 1.1.1999 in Kraft tretende Verordnung über die Einführung des Euro einer separaten Verordnung durch den Rat bedürfe mit dem Ziel eines möglichst raschen Datums für ihr Inkrafttreten. Diese Aufassung hat sich die Kommission zu eigen gemacht und deshalb Vorschläge für zwei Verordnungsentwürfe des Europäischen Rates zur Einführung des Euro erarbeitet, die zur Weiterleitung an den Rat, das Europäische Parlament und das Europäische Währungsinstitut bestimmt sind. Dabei wurden aus dem ursprünglichen Entwurf Regelungen zu Einzelfragen (Kontinuität, ECU Währungskorb, rundungen) in einen weiteren Verordnungsentwurf übernommen. Es wird, wie in der Präambel zu dem letztgenannten Entwurf festgestellt wird, vor allem auf die darin enthaltenen Regelungsbereiche für alle Marktteilnehmer zu schaffen, indem diese Regelungen vorgezogen vor dem 1.1.1999 in Kraft treten. Damit läßt sich zwar die Einheitlichkeit durch ein Regelwerk im Hinblick auf die Einführung des Euro nicht herbeiführen; praktische Bedürfnisse sprechen aber für eine vorgezogene Regelung. Ihnen hat sich die Kommission zu Recht nicht verschlossen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 11/12/97. Last changed: 11/12/97.
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