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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17120 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | AGB-Banken; Vertragsklauseln; Nichtigkeit; Rückwirkung; Verbraucherschutz; iff-Publikation | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Reifner, Udo | Title: | Verbraucherschutz und Rückwirkungsverbot in der Rechtsprechung zum Bankvertragsrecht | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2094-2098 | Publishing date: | 11/16/1996 | Am 26. Juni 1995 fand ein Symposium zur Rückwirkung der Rechtsprechung im Bankvertragsrecht statt, das sich, wie dem Bericht hierüber zu entnehmen ist, mit der Frage beschäftigte, "in welcher Weise de lege latat oder de lege ferenda der Rückwirkungseffekt von Rechtsprechung eingegrenzt werden kann". Zielpunkt war insbesondere die Frage, inwieweit Kreditinstitute, die, gestützt auf eine gefestigte Rechtsprechung der Vergangenheit AGB-Klauseln verwenden, davor geschützt werden können, daß sich die Rechtsprechung später ändert. Diesem Ziel wurde auch in dem ebenfalls veröffentlichten Einleitungsreferat von Medicus nachgegangen. Der nachfolgende Beitrag versucht, aus der Perspektive des Verbraucherschutzes einige Ergänzungen vorzunehmen. (...) Wenn man sie wie die meisten Kreditinstitute einerseits gegen bürokratische Regelungen und damit vor allem gegen den Gesetzgeber als Ersatzwettbewerber für die schwächeren Partner auf dem Markt ausspricht, dann solte umgekehrt auch die Rechtsprechung als Transmissionsriemen gesellschaftlicher Veränderungen nicht so eingeengt werden, daß sie für die Marktpartner und damit für die Öffentlichkeit weniger relevant wird. Diese Gefahr droht, wenn jeder Anreiz zur Prozeßführung für Verbraucher entfällt, weil eine Änderung der Rechtsprechung den Betroffenen bei fehlender "Rückwirkung" nicht mehr zugute käme und dementsprechend bei der entwicklung neuer Finanzdienstleistungsprodukte und Absatzstrategien der Anreiz allzu groß wäre, sich auf eine durch Unkenntnis, Unfähigkeit oder schlichte Untätigkeit der Gerichte geprägte Rechtsöage zu berufen und damit bereitstehende Erkenntnismittel über verbraucherschädigende Auskwirkungen zu ignorieren. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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