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ID:17120
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:AGB-Banken; Vertragsklauseln; Nichtigkeit; Rückwirkung; Verbraucherschutz; iff-Publikation
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Reifner, Udo
Title:Verbraucherschutz und Rückwirkungsverbot in der Rechtsprechung zum Bankvertragsrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2094-2098
Publishing date:11/16/1996
Am 26. Juni 1995 fand ein Symposium zur Rückwirkung der Rechtsprechung im Bankvertragsrecht statt, das sich, wie dem Bericht hierüber zu entnehmen ist, mit der Frage beschäftigte, "in welcher Weise de lege latat oder de lege ferenda der Rückwirkungseffekt von Rechtsprechung eingegrenzt werden kann". Zielpunkt war insbesondere die Frage, inwieweit Kreditinstitute, die, gestützt auf eine gefestigte Rechtsprechung der Vergangenheit AGB-Klauseln verwenden, davor geschützt werden können, daß sich die Rechtsprechung später ändert. Diesem Ziel wurde auch in dem ebenfalls veröffentlichten Einleitungsreferat von Medicus nachgegangen. Der nachfolgende Beitrag versucht, aus der Perspektive des Verbraucherschutzes einige Ergänzungen vorzunehmen.

(...)
Wenn man sie wie die meisten Kreditinstitute einerseits gegen bürokratische Regelungen und damit vor allem gegen den Gesetzgeber als Ersatzwettbewerber für die schwächeren Partner auf dem Markt ausspricht, dann solte umgekehrt auch die Rechtsprechung als Transmissionsriemen gesellschaftlicher Veränderungen nicht so eingeengt werden, daß sie für die Marktpartner und damit für die Öffentlichkeit weniger relevant wird. Diese Gefahr droht, wenn jeder Anreiz zur Prozeßführung für Verbraucher entfällt, weil eine Änderung der Rechtsprechung den Betroffenen bei fehlender "Rückwirkung" nicht mehr zugute käme und dementsprechend bei der entwicklung neuer Finanzdienstleistungsprodukte und Absatzstrategien der Anreiz allzu groß wäre, sich auf eine durch Unkenntnis, Unfähigkeit oder schlichte Untätigkeit der Gerichte geprägte Rechtsöage zu berufen und damit bereitstehende Erkenntnismittel über verbraucherschädigende Auskwirkungen zu ignorieren.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 11/12/97. Last changed: 26/01/11.
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