FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17118)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17118
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Übernahme; EG-Richtlinien; Übernahmeangebote; Beteiligungen; Unternehmen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Roos, Michael
Title:Der neue Vorschlag für eine EG-Übernahme-Richtlinie
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2177-2188
Publishing date:11/30/1996
I. Einleitung
Die langjährigen Bemühungen der EG-KOmmission um eine Harmonisierung des Rechts der öffentlichen Übernahmeangebote haben mit dem jüngsten Richtlinienvorschlag vom 7. Februar 1996 eine neue Wendung genommen. Der jetzt präsentierte Vorschlag unterscheidet sich in Inhalt und Konzeption erheblich von allen Vorentwürfen. Anliegen dieses Beitrags ist, die wesentlichen Regelungsinhalte des neuen Richtlinienvorschlags vorzustellen und die möglichen Auswirkungen auf das deutsche Recht zu erörtern. Vergleichende Hinweise auf den am 1. Oktober 1995 von der Börsensachverständigenkommission in Kraft gesetzten Übernahmekodex bieten sich an.

III. Fazit
Der neu vorgelegte Entwurf vermag in einigen Details, nicht aber im Gesamtkonzept zu überzeugen. Zweifelhaft erscheint, ob die Idee einer "Rahmenrichtlinie" bei einer so komplexen Materie wie öffentlichen Übernahmeangeboten tragfähig ist. Bei der Ausgestaltung des Übernahmeverfahrens, bei der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Vordergrund stehen sollten, beschränkt sich der Entwurf auf bestimmte, oft wenig konkret gelöste Regelungsfragen, überläßt aber zahlreiche wesentliche Aspekte den Mitgliedstaaten. Im Hinblick auf das Übernahmeverfahren kann deshalb nur sehr eingeschränkt von einer Harmonisierung des Übernahmerechts gesprochen werden.
In entscheidenden Fragen trägt der Entwurf überdeutlich die Handschrift politischen Kompromisses. Dies gilt für die Frage der Harmonisierung durch private Verhaltensregeln ebenso wie für die Regelung des Minderheitenschutzes. Soweit die Richtlinie eine Harmonisierung durch nicht-staatliche Verhaltensregeln zuläßt, ist sie wegen Verstoßes gegen Art. 189 Abs. 3 EG-V rechtswidrig. Mitgliedstaaten, die die Richtlinie (nur) durch private Verhaltensregeln wie den deutschen Übernahmekodex umsetzen, verletzen Art. 189 Abs. 3 EG-V. Eine allgemeine Regelung des Minderheitenschutzes bei Kontrollwechseln, wie sie Art. 3 vorsieht, ist in einer Übernahmerichtlinie deplaziert.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 11/12/97. Last changed: 11/12/97.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.