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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17118 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Übernahme; EG-Richtlinien; Übernahmeangebote; Beteiligungen; Unternehmen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Roos, Michael | Title: | Der neue Vorschlag für eine EG-Übernahme-Richtlinie | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 2177-2188 | Publishing date: | 11/30/1996 | I. Einleitung Die langjährigen Bemühungen der EG-KOmmission um eine Harmonisierung des Rechts der öffentlichen Übernahmeangebote haben mit dem jüngsten Richtlinienvorschlag vom 7. Februar 1996 eine neue Wendung genommen. Der jetzt präsentierte Vorschlag unterscheidet sich in Inhalt und Konzeption erheblich von allen Vorentwürfen. Anliegen dieses Beitrags ist, die wesentlichen Regelungsinhalte des neuen Richtlinienvorschlags vorzustellen und die möglichen Auswirkungen auf das deutsche Recht zu erörtern. Vergleichende Hinweise auf den am 1. Oktober 1995 von der Börsensachverständigenkommission in Kraft gesetzten Übernahmekodex bieten sich an. III. Fazit Der neu vorgelegte Entwurf vermag in einigen Details, nicht aber im Gesamtkonzept zu überzeugen. Zweifelhaft erscheint, ob die Idee einer "Rahmenrichtlinie" bei einer so komplexen Materie wie öffentlichen Übernahmeangeboten tragfähig ist. Bei der Ausgestaltung des Übernahmeverfahrens, bei der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Vordergrund stehen sollten, beschränkt sich der Entwurf auf bestimmte, oft wenig konkret gelöste Regelungsfragen, überläßt aber zahlreiche wesentliche Aspekte den Mitgliedstaaten. Im Hinblick auf das Übernahmeverfahren kann deshalb nur sehr eingeschränkt von einer Harmonisierung des Übernahmerechts gesprochen werden. In entscheidenden Fragen trägt der Entwurf überdeutlich die Handschrift politischen Kompromisses. Dies gilt für die Frage der Harmonisierung durch private Verhaltensregeln ebenso wie für die Regelung des Minderheitenschutzes. Soweit die Richtlinie eine Harmonisierung durch nicht-staatliche Verhaltensregeln zuläßt, ist sie wegen Verstoßes gegen Art. 189 Abs. 3 EG-V rechtswidrig. Mitgliedstaaten, die die Richtlinie (nur) durch private Verhaltensregeln wie den deutschen Übernahmekodex umsetzen, verletzen Art. 189 Abs. 3 EG-V. Eine allgemeine Regelung des Minderheitenschutzes bei Kontrollwechseln, wie sie Art. 3 vorsieht, ist in einer Übernahmerichtlinie deplaziert. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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