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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17107 | Type: | L/documents; literature | Area: | SD/Finanzderivate: Zertifikate, Optionen, Futures, hedge-fonds, private equity, Terminbörsen; KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring) | Keywords: | Aktien; Optionen; Aktiengesellschaften; Optionsscheine; Mitarbeiterbeteiligung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Claussen, Carsten P. | Title: | Aktienoptionen - eine Bereicherung des Kapitalmarktrechts | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1825 | Publishing date: | 09/27/1997 | Hier wird über Stock-options berichtet, und zwar aus zwei Gründen: Einmal weil das alsbald im Bundeskabinett und dann im Bundestag zur Beratung anstehende KonTraG einen gesetzlichen Regelungsvorschlag für die Aktienoption ohne Anbindung an eine Wandelschuldverschreibung oder eine Gewinnschuldverschreibung - wie in § 221 AktG geregelt - enthält; zum anderen, weil die Aktienoption ein immer stärker werdendes Interesse bei den Aktiengesellschaften findet, mithin die Bankwirtschaft dieses Konstrukt stärkter in ihr Beratungsspektrum einbezieht. In den USA ist die Stock-Option schon jetzt der Treibstoff der High-Tech-Industrie. In Deutschland werden insbesondere die Bank-Altiengesellschaften darüber nachdenken, ob sie Aktienoptionen selbst verstärkt anwenden sollen. Zu diesen Zielen wird im folgenden zunächst die Aktienoption erklärt - Kap. 1 - und abgegrenzt - Kap. 2 -; dann der praktische Einsatz referiert - Kap. 3 -; die Regelung der Aktienoption im KonTraG wird in Kap. 4 dargestellt mit einem Plädoyer für den Aufsichtsrat und die Aktionäre als legitimen Bezieherkreis für Aktienoptionen. 1. Was sind Aktienoptionen? Aktienoptionen - auch Stock-options genannt - sind Bezugsrechte auf Aktien, die Organen, Mitarbeitern und anderen Personen von Aktiengesellschaften gewährt werden und bei Fälligwerden aus bedingtem Kapital bedient werden. Es wird häufig und zu Recht vorgetragen, daß Stock-options eine für die Deutschen neue und amerikanische Erfindung wären, die auf solchen komplexen Gedanken wie Shareholder Value und Corporate Governance basierten. Deshalb spricht man auch bei uns üblicherweise von Stock-options und nicht von Aktienoptionen, wie der deutsche Fachausdruck lautet. Indessen kann man den Grundgedanken auch einfach und traditionell erklären: Der den Unternehmenserfol wesentlich Veranlassende soll nicht nur mit Geld motiviert werden, Leistung für das ihm Arbeit gebende Unternehmen zu erbringen, sondern seine Leistung soll sich auch in Wertsteigerungen der ihm gehörenden Optionsrechte auf Anteile an seinem Unternehmen niederschlagen. So war es schon im letzten Jahrhundert in Hamburger Handelsfirmen, organisiert als Kommanditgesellschaften, gebräuchlich, den der Ertrag der Firma mehrenden Prokuristen das Recht einzuräumen, ihre Jahrestantieme ganz oder teilweise als Kommanditeinlage in "ihre Firma" einzubringen. Während bei der Personengesellschaft die Umwandlung von Geldforderungen in einen Miteigentumstitel des arbeitgebenden Unternehmens durch Stehenlassen der Tantieme als Einlage relativ einfach durch Zustimmung der Gesellschafter erfolgt, ist im Aktienrecht und im Optionsrecht der Vorgang komplizierter. Der Begünstigte kann nicht als Manager oder als Mitarbeiter der Aktiengesellschaft an Bezugsrechte auf Aktien gelangen, weil eine arbeitsrechtliche Positionierung in der Aktiengesellschaft keinen aktienrechtlichen Stellenwert hat. Im Aktienrecht herrscht das Bezugsrecht, wonach im Prinzip nur die gegenwärtigen Aktionäre Anspruch auf neu geschaffenes Kapital haben. Hiervon gibt es aber Ausnahmen des § 221 AktG für Wandelschuldverschreibungen und ähnliche Konstrukte. Also wird diese Ausnahmeregelung bemüht, um Aktionoptionen für Organe der Aktiengesellschaft und Mitarbeiter der Aktiengesellschaft herzustellen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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